Elterngeld:Erst Formulare ausfüllen, dann Strampler kaufen

Betreuungsgeld spaltet die Union

Zeit für den Nachwuchs: Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf.

(Foto: dpa)

Wer Unterstützung vom Staat will, muss schnell sein und alle Tricks kennen.

Von Berrit Gräber

Sobald werdende Eltern das erste Ultraschall-Bild vom Nachwuchs in den Händen halten, beginnen die Vorbereitungen. Da werden Kinderwagen und Baby-Bettchen angeschafft, manchmal ein anderes Auto. Nicht jedes Paar denkt bereits ans Elterngeld. "Das ist leider ein Fehler", sagt Sigurd Warschkow, Rechtsanwalt und Leiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Denn frühzeitiges Planen und Informieren zahlt sich aus. Wird beispielsweise der Steuerklassenwechsel verpasst oder eine Formalie übersehen, geht jungen Familien viel Geld verloren, gibt auch Markus Deutsch zu bedenken, Steuerberater und Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg.

Grundsätzlich gilt: Das Elterngeld soll einen Teil der Einkommensverluste ausgleichen, die junge Familien oder Alleinerziehende haben, wenn das Kind da ist. Dafür gibt es 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Beim Basiselterngeld beträgt die Mindesthöhe 300, die Maximalhöhe 1800 Euro im Monat, bis zu 14 Monate lang. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150 und höchstens 900 Euro im Monat. Bei dieser Variante sind bis zu 28 Monate Unterstützung drin, mit einem Extra-Partnerschaftsbonus sogar 36 Monate.

Doch der Teufel steckt im Detail. Baut zum Beispiel eine werdende Mutter darauf, dass all das Einkommen, auf das sie als Angestellte zwölf Monate vor der Geburt ihres Kindes Lohnsteuer entrichtete, zur sicheren Grundlage fürs spätere Elterngeld wird, wird sie enttäuscht sein. Denn: Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt, wie das Bundessozialgericht in Kassel vor Kurzem entschied (Az. B 10 EG 5/16 R). Herausgestrichen werden auch ein 13. und 14. Monatsgehalt, einmalige Abfindungen und Leistungsprämien, Nacht- oder Wochenendzuschläge sowie Trinkgelder.

Wer das vermeiden will, sollte seinen Chef darauf ansprechen, empfiehlt Steuerberater Deutsch. Spielt der Arbeitgeber mit, lassen sich feste Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld auf die zwölf Monatsgehälter umlegen. Das sei steuerrechtlich möglich, erläutert auch Warschkow. "In kleineren Betrieben kann der Vorstoß gelingen, in größeren wird es keine Extrawurst geben." Zusatzkniff: Auch ein Dienstwagen kann das Elterngeld pushen. Er gilt als "laufender Arbeitslohn".

Einer der größten Fallstricke liegt aber im steuerlichen Feintuning. Will ein Ehepaar das Optimum an staatlicher Unterstützung, muss es schon weit vor der Niederkunft den richtigen Steuerklassen-Mix haben. Das ist wichtig für Berufstätige, bei denen einer deutlich weniger verdient als der andere. Wechselt der Partner mit weniger Gehalt von Klasse V in die III, erhöht er sein Nettoeinkommen und damit das spätere Elterngeld. Aber der Umstieg muss mindestens sieben Monate vor dem Monat passiert sein, in dem der Mutterschutz beginnt, wie Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) erläutert. Wird der frühe Wechsel verpasst, rechnet die Elterngeldstelle mit der schlechteren Steuerklasse. Die Einbuße kann viele tausend Euro ausmachen.

Achtung, Falle: Resturlaub nicht für die Babypause nutzen

Der teuerste Fehler kann alle Paare treffen. Und zwar dann, wenn werdende Mütter und Väter angesparte Überstunden oder noch vorhandenen Resturlaub für die Elternzeit nehmen. Die bittere Folge: Die Elterngeldstelle braucht keinen Cent Unterstützung zu zahlen, nicht einmal den Mindestsatz. Denn: Wer in seiner Urlaubszeit entlohnt wird, dem steht keine Lohnersatzleistung in Form von Elterngeld zu, urteilte das Bundessozialgericht (Az. B 10 EG 3/14 R). Das muss der Staat nur bei echten Einkommenseinbußen zahlen, nicht bei vergütetem Erholungsurlaub. Deshalb gilt: Nur wer einkommenslose Elternzeit beim Chef beantragt, bekommt die staatliche Unterstützung. Sind Urlaubstage im Spiel, ist der Anspruch weg - selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsmonate ausdrücklich als "Elternzeit" bescheinigt.

Zur Klippe kann sogar der Antrag selbst werden: Wer in Elternzeit gehen will, muss den Antrag beim Chef allerspätestens sieben Wochen vorher schriftlich mit Unterschrift gestellt haben, wie Michael Henn, Präsident des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) in Stuttgart betont und auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts verweist ( Az. 9 AZR 145/15). Ein Fax oder eine E-Mail reicht nicht aus - und können schlimmstenfalls dazu führen, dass der ganze Antrag null und nichtig war.

Vorsicht ist auch bei Nebentätigkeiten in der Elternzeit angebracht. Der Zuverdienst wird ab dem ersten Euro auf die Leistung angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag. Und: Die maximale Wochenarbeitszeit von 30 Stunden darf nicht überschritten werden, sonst ist der Elterngeldanspruch ganz weg. Leer gehen Paare auch dann aus, wenn ein Elternteil ein Stipendium fürs Ausland erhält und der Partner ihn mitsamt der Familie begleitet.

Dagegen kann es sich lohnen, schon vor der Familiengründung im Zweitjob noch etwas dazuzuverdienen und das Netto rechtzeitig aufzupeppen. Frühzeitige Planung zahlt sich auch hier aus. Bei der Berechnung des Elterngelds wird der Verdienst aus Neben- und Hauptjob zusammengerechnet.

"Wer bei der komplizierten Materie nichts falsch machen will, muss sich schlau machen", rät Deutsch. Paare mit Kinderwunsch sollten sich am besten schon vor einer Schwangerschaft Rat von Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern holen, um so viel Unterstützung wie möglich zu kriegen. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt eben auch davon ab, ob es gelingt, teure Fehler zu vermeiden. Eine erste Orientierung bietet der Onlinerechner des Bundesfamilienministeriums unter www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner.

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