Autokonzern:Streit mit Lieferanten zwingt VW zur Kurzarbeit

  • Betroffen sind nach der VW-Fabrik in Emden nun auch das Stammwerk Wolfsburg sowie das Getriebewerk in Kassel.
  • Die fehlenden Teile könnten Auswirkungen auf viele Modellfamilien haben.

Beim Autobauer Volkswagen sorgen fehlende Teile eines Zulieferers für immer mehr Engpässe in der Produktion. Betroffen sind nach der VW-Fabrik in Emden nun auch das Stammwerk Wolfsburg sowie das Getriebewerk in Kassel. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit einem Zulieferer-Konzern.

Worum es dabei genau geht, ist aber unklar. In Kassel versorgt der Zulieferer das Werk nicht mehr mit benötigten Getriebeteilen für Automatikgetriebe, wie ein VW-Sprecher am Mittwoch sagte. Er bestätigte damit einen NDR-Bericht. In Kassel werde eine "Flexibilisierung der Arbeitszeit" geprüft. Die fehlenden Teile könnten Auswirkungen auf viele Modellfamilien sowie Standorte haben, die mit Automatikgetrieben aus Kassel beliefert werden. Kassel ist das größte Getriebewerk des Konzerns.

"Lieferant hat die vertraglich vereinbarte Belieferung mit Bauteilen ausgesetzt"

Im Emder Passat-Werk sollen 7200 Werker in Kurzarbeit gehen, wie VW bereits angekündigt hatte. Nun prüft VW auch "für Teilbereiche der Produktion am Standort Wolfsburg Flexibilisierungen der Arbeitszeit". Dies ist auch für Kassel der Fall. Damit ist in der Regel das Nutzen von Zeitkonten gemeint oder aber - wie in Emden - auch das Beantragen von Kurzarbeit.

Der Autobauer erklärte zur Lage: "Ein Lieferant von Volkswagen hat die vertraglich vereinbarte Belieferung mit Bauteilen ausgesetzt. Dies führt zu einem Engpass in der Produktion." VW habe zwar eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Lieferanten zum Neustart der Belieferung verpflichte. "Dieser Verpflichtung ist er bisher nicht nachgekommen. Da die weitere Entwicklung derzeit nicht absehbar ist, prüfen wir für Teilbereiche der Produktion am Standort Wolfsburg Flexibilisierungen der Arbeitszeit", teilte der Sprecher mit.

Bei den Zulieferfirmen handelt es sich einerseits um eine GmbH aus Plauen in Sachsen, die Textil und Leder fürs Fahrzeuginnere zuliefert - etwa Sitzbezüge. Andererseits geht es auch um einen Gussexperten, ebenfalls aus Sachsen, der für Autogetriebe zuliefert. Auch diese zweite GmbH steht unter dem Dach einer Unternehmensgruppe mit Zentrale in Wolfsburg. Vonseiten dieser Zulieferer war am Mittwoch zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig erläuterte am Mittwoch, dass die einstweilige Verfügung gegen den Zulieferer als Ergebnis einer mündlichen Verhandlung zustande kam. Damit sei eine Berufung vor dem Oberlandesgericht möglich, die Frist dafür liege bei einem Monat. VW habe vor Gericht glaubhaft gemacht, dass der Autobauer die Ansprüche habe.

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