Handel:Amazons Dash Button ist rechtswidrig

Amazon Dash Button

Ein Knopfdruck und das Waschmittel ist unterwegs: Der Amazon Dash Button mag praktisch sein. Laut OLG München ist das Produkt aber rechtswidrig.

(Foto: dpa)
  • Der Bestellknopf Amazon Dash ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München illegal.
  • Mit dem Knopf können Kunden Dinge wie Waschmittel mit einem Knopfdruck bestellen. Nach Ansicht der Richter fehlten ihnen dabei Informationen, etwa zum Preis.
  • Amazon will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Der Konzern hält sein Produkt für gesetzeskonform.

Von Michael Kläsgen

Der Internet-Händler Amazon hat im Streit um den Einkaufsknopf Dash auch in zweiter Instanz vor Gericht verloren. Das Gerät verstößt nach Ansicht des Oberlandesgerichts München gegen geltendes Recht in Deutschland. Die klagenden Verbraucherschützer haben damit erneut Recht bekommen, nachdem sie bereits im vergangenen März vor dem Landgericht München Erfolg hatten. Amazon will auch gegen das neue Urteil Rechtsmittel einlegen, der Fall landet damit vor dem Bundesgerichtshof. Amazon bezeichnete das Urteil als "innovationsfeindlich".

Der Amazon Dash Button ist ein kleines verklebtes Plastikgehäuse, das pro Stück etwa fünf Euro kostet. Nutzer können es an die Wand, an die Waschmaschine oder die Kaffeemaschine kleben. Versehen ist das Gehäuse mit dem Logo der Marke eines Herstellers, dessen Produkt der Nutzer kaufen will. Vor dem Kauf muss der Kunde dieses Produkt auf einer Shopping-App registrieren, danach kann es per Knopfdruck beliebig oft automatisch bestellen. Theoretisch können dabei auch andere den Knopf betätigen, Kinder oder Haustiere etwa.

In einem Werbespot von Amazon ist der Dash Button hingegen ein Traum an Bequemlichkeit. Ein Frau steht in dem Spot sichtlich verzweifelt vor einer Kaffeemaschine, der die Kapseln ausgegangen sind. Niemand hat den Kaffee nachbestellt. Die Verzweiflung ist der Schauspielerin ins Gesicht geschrieben, aber Rettung naht - als Knopf. Einfach drücken und der Kaffee geht nie wieder aus, die gute Laune bleibt erhalten.

Das OLG wollte den vermeintlichen Verlockungen des Werbespots nicht folgen. Der Vorsitzende Richter Andreas Müller sagte, der Verbraucher erinnere sich, wenn er auf den Knopf drücke, nicht mehr an Einzelheiten der Produktbeschreibungen. Vor allem nicht wenn er mehrere der Dash Buttons im Haus habe, vielleicht einen für Wollwäsche und einen anderen für Buntwäsche. Und andere für weitere Haushaltsgeräte. Es fehle zudem der eindeutige Hinweis: "Jetzt zahlungspflichtig bestellen."

Das Urteil vom Donnerstag dürfte Amazon schmerzen, auch wenn der Dash Button für den Konzern nur eine technische Zwischenlösung ist. Allerdings sind die Amerikaner gerade dabei, die Software ihres Sprachassistenten Alexa auch in immer mehr Haushaltsgeräte einzubauen. Dann können diese Geräte selbständig im Amazon-Sortiment einkaufen, wenn etwas fehlt. Das geht dann sogar ganz ohne Knopfdruck des Eigentümers.

Das Gesetz aber erfordere es, dass Informationen über den Preis, die Menge und Beschaffenheit des Produkts dem Verbraucher unmittelbar vor dem Kauf zur Verfügung gestellt werden, sagte der Müller. Dass der Kunde die Information vorher in der App abrufen könnte, reiche nicht aus.

Er wisse gar nicht, wie er seiner Frau das Urteil erklären solle, sagt der Amazon-Anwalt

Amazon-Anwalt Ulrich Börger reagierte darauf mit verhaltener Empörung: "Die Informationen stehen doch ständig zur Verfügung", entgegnete er. Sie seien permanent einsehbar. Der Verbraucher sei in der Regel gut informiert und wisse, was er kaufe, sagte Börger. Die Verbraucher seien sehr zufrieden mit dem Button. Niemand außer den Verbraucherschützern aus Nordrhein-Westfalen hätte etwas gegen das Gerät. Es handle sich um ein Spezialprodukt, das gerade städtische Kunden gern annehmen, sagte Börger. "Ich benutze meine Dash Buttons gern.". Er wisse gar nicht, wie er seiner Frau das Urteil des OLG erklären solle.

Richter Müller sagte dagegen, die Angaben habe der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details, Preise und Beschaffenheit des Produkts könnten sich ändern. "Der Knopfdruck bedeutet: Ich will Ariel um jeden Preis." Es fehle an Transparenz, der Verbraucher wisse im Zweifelsfall nicht einmal, ob es um Pulver- oder Flüssigwaschmittel gehe.

Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe überhaupt verkauft hat und wie viel Umsatz der Konzern damit macht, wollten die Amazon-Vertreter vor Gericht nicht mitteilen. Sie betonten aber, die Dash Buttons seien ihrer Ansicht nach gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.

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