Neue Regelungen von Juli an:Millionen Menschen bekommen mehr Geld

Kind mit Eltern

Von Juli an treten Regeln des "Starke-Familien-Gesetzes" in Kraft.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

Der Beginn der zweiten Jahreshälfte wird für einige erfreuliche Konsequenzen haben - viele Bürger profitieren von höheren Renten oder mehr Kindergeld.

Die Bundesregierung hat für die zweite Jahreshälfte viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland von Juli an ändert.

Renten steigen

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland erhalten spürbar höhere Bezüge. In Westdeutschland legen die Renten zum 1. Juli um 3,18 Prozent zu, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, erhöht sich dadurch um 31,80 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,10 Euro. Die Rentenerhöhung erreicht allerdings nicht alle in vollem Maß. Denn rund 50 000 Rentner werden wegen der höheren Renten zusätzlich steuerpflichtig.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld steigt in einer ersten Stufe um zehn Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien von Juli an 204 Euro statt bisher 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind sind es 210 statt bislang 200 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 235 Euro statt 225 Euro. Die nächste Erhöhung ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.

Kinderzuschlag steigt

Auch der Kinderzuschlag steigt - und zwar auf maximal 185 Euro pro Kind. Außerdem sollen mehr Menschen Anspruch auf die Leistung bekommen. Den Kinderzuschlag erhalten Familien mit einem geringen Einkommen, das jedoch oberhalb des Hartz-IV-Satzes liegt. Der Kinderzuschlag wurde im Rahmen des "Starke-Familien-Gesetzes" neu geregelt - offiziell heißt es: "Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe". Darin ist auch geregelt, dass Einkommen wie Unterhaltsvorschussleistungen oder Kindesunterhalt künftig nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden.

Mehr Vorsorge gegen Karies

Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern stehen künftig zwischen dem sechsten und dem vollendeten 33. Lebensmonat drei Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt zu. Außerdem haben jetzt auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal pro Halbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack. Mit diesen Maßnahmen soll frühkindlicher Karies bekämpft werden.

Geringverdiener werden entlastet

Von Juli an zahlen Geringverdiener bei einem Lohn zwischen 450 und 1300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

Mehr Geld für E-Auto-Eigner

Die Kaufprämie für Elektroautos bekommt einen zusätzlichen Baustein. Wer ein akustisches Warnsystem einbauen lässt, erhält pauschal 100 Euro Förderung. Die Technik soll dazu dienen, dass blinde und sehbehinderte Menschen besser auf E-Autos aufmerksam werden, die bei langsamem Fahren sehr leise sind.

Gerüstbauer erhalten Mindestlohn

Im Gerüstbau wird Anfang Juli ein Mindestlohn in Höhe von 11,88 Euro pro Stunde eingeführt. Er gilt für alle in Deutschland Beschäftigten - auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt wurden.

Schuldner dürfen mehr Geld behalten

Schuldner können von 1. Juli an mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind: für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.

Neue Energieausweise fällig

Zum 1. Juli laufen die ersten Energieausweise für Gebäude aus, die überwiegend nicht zum Wohnen gedacht sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ein solches Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, empfiehlt die Bundesregierung, sich mit Hilfe eines Energieberaters einen neuen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" erstellen zu lassen. Dieser ist dann wie schon die alten Ausweise zehn Jahre lang gültig. Für Wohnhäuser liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 ab.

Verständlichere Informationen für Anleger

Ab dem 21. Juli gilt die Prospektverordnung der EU. Sie soll dafür sorgen, dass Wertpapier-Prospekte verständlicher werden und Anleger besser informiert Entscheidungen treffen können. Unternehmen wird gleichzeitig der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert.

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