Süddeutsche Zeitung

0190er-Nummern:Das Ende des Nepp

Verbraucher sollen bald besser vor horrenden Telefonrechnungen durch Missbrauch von 0190er-Nummern geschützt werden. Die entsprechende Gesetzesvorlage von Ministerin Künast wurde nun vom Bundesrat abgesegnet.

Das Gesetz sieht unter anderem feste Preisobergrenzen für 0190er- und 0900er-Nummern vor. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz von Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) zugestimmt.

Zudem soll der Verbraucher künftig einen Auskunftsanspruch auf Adressen und Anschriften der Telefondienst-Anbieter haben. Bislang konnten sich Kunden nur schwer gegen solchen Telefonnummern-Missbrauch wehren. Das Gesetz soll voraussichtlich noch Ende Juli in Kraft treten.

Auf Antrag Bayerns hatten die Länder im Vermittlungsausschuss aber durchgesetzt, die Befugnisse der Regulierungsbehörde bei Verstößen zu beschränken. Sie hatten befürchtet, dass die Aufsichtsbehörde in die Länderkompetenzen eingreifen könnte.

Hier ein Überlick über die wichtigsten Regelungen:

Preisobergrenzen

Künftig gelten Preisobergrenzen für diese Rufnummern. Eine Minute darf demnach nicht mehr als zwei Euro kosten, ein Gespräch zum zeitunabhängigen Blocktarif nicht mehr als 30 Euro.

Zwangsabschaltung

Nach einer Stunde erfolgt automatisch eine Zwangsabschaltung. Diesen Mechanismus kann der Kunde aber außer Kraft setzen, wenn er etwa umfangreiche Internet-Dateien herunterladen will.

Verpflichtung zum Kostenhinweis

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, in einer Preisansage auf die Kosten des nachfolgenden Gesprächs hinzuweisen. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr soll das auch für den Mobilfunk gelten.

Anspruch auf Auskunft

Telefonkunden haben künftig einen Anspruch auf Auskunft zu Adressen und Anschriften der jeweiligen Telefondienst-Anbieter. Auskunft gibt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn. Bislang konnten durch unseriöse Angebote geneppte Verbraucher nur schwer vor Gericht gegen Betrüger vorgehen, da deren Anschriften oft nicht zu ermitteln waren. Anträge müssen bei der Behörde schriftlich eingereicht werden.

Dialer-Programme müssen angemeldet werden

So genannte Dialer-Programme, die beispielsweise dafür sorgen, dass der Rechner sich beim Surfen im Internet oft unbemerkt über teure 0190er-Nummern einwählt, müssen künftig bei der Regulierungsbehörde angemeldet werden — einschließlich einer Versicherung, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen wird.

Bei nachgewiesenem Missbrauch kann die Registrierung entzogen werden. Zudem sollen die Dialerangebote auf bestimmte Ziffernfolgen beschränkt werden, so dass der Verbraucher diese Nummern relativ leicht bei sich zu Hause sperren kann.

Sanktionenkatalog

Insgesamt kann künftig schärfer gegen Missbrauch vorgegangen werden. Das maximal mögliche Bußgeld bei Verstößen gegen die Gesetze wurde auf 100.000 Euro heraufgesetzt. Die Regulierungsbehörde entscheidet in eigener Verantwortung über mögliche Sanktionen. Diese können bis zum Entzug der Rufnummer reichen.

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sueddeutsche.de/AFP
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