Schenkung

SZ PlusSchenkung
:Bändiger von Bücherbergen

Der Literatur- und Musikkritiker Joachim Kaiser lebte inmitten einer wuchernden Bibliothek. Seine Kinder haben sie nun der Hochschule für Musik und Theater übergeben

Von Antje Weber

Schenkung
:Fenster in die Vergangenheit

Manfred Graf schenkt seiner Heimatstadt 32 Kunstwerke mit lokalem Flair. Wegen der Lage am Rand des Mooses war Unterschleißheim um 1900 auf dem Schnittpunkt bekannter Malerschulen

Von Klaus Bachhuber

Erbschaftssteuer für Immobilien
:Gentrifizierung durchs Finanzamt

Gut und bezahlbar sollen seine Mieter wohnen, findet Immobilienbesitzer Wolfgang Donhärl. Aber das ist schwer, weil das Steuerrecht soziale Vermieter bestraft und zum Abzocken treibt.

Von Anna Hoben

Schenkung
:Pracht aus Afrika

Franz von Bayern vermacht der Pinakothek der Moderne 1300 Keramiken

Von Evelyn Vogel

Letzter Wille
:Wie ändere ich mein Testament nachträglich?

Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Es kann geändert, in Teilen oder auch ganz widerrufen werden. Was zu beachten ist.

Von Katrin Neubauer

Testament
:Was ist eine Schenkung und wann ist sie sinnvoll?

Wer schenkt, kann die Übertragung seines Nachlasses genau planen und größere Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamts schützen. Damit die Schenkung jedoch für beide Seiten ein Gewinn bleibt, ist einiges zu beachten.

Von Katrin Neubauer

Erbe
:Sieben Tipps fürs Testament

Wann lohnt sich ein Notar? Und wer gehört zur Erbengemeinschaft?

Von Hermann-Josef Tenhagen, Finanztip

Bernried
:Die Rothaarige und der kleine Mann

Der Maler Karl Hurm schenkt Diethild Buchheim zu ihrem 90. Geburtstag 13 Bilder. Nun hängen sie im Bernrieder Museum der Phantasie

Sylvia Böhm-Haimerl

Ebersberger Amtsgericht
:Schenkung oder Veruntreuung

Berater haben sich Geld vom Konto einer alten Dame überwiesen, angeblich mit deren Einverständnis. Doch die Frau dementierte die Schenkungen. Ein Gerichtsverfahren sollte Klarheit bringen.

BGH-Urteil: Schenkung
:Schwiegereltern dürfen die Hand aufhalten

Wie kommen Schwiegereltern wieder ran an das im Freudenrausch investierte Geld, wenn die Ehe des Kindes zerbricht? Diese Frage ist seit heute geklärt.

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