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Abmahnung für Blogger
:Gericht fordert Urheber-Vermerk in Bildern auf Webseiten

Wo soll der Urheber eines Bildes im Netz genannt werden? Sein Name müsse im Bild selbst angebracht sein, fand ein Fotograf. Nun gibt ihm ein Gericht recht. Das könnte für viele Webseiten-Betreiber Konsequenzen haben.

Von Nico Ernst, Golem.de

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