Mädchenmord

Justiz
:Erst das Gesetz, dann das Gewissen

Ein mutmaßlicher Mörder wird freigesprochen, erst viel später taucht ein Beweis für seine Schuld auf. Doch die Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches verhindern, dass die Angehörigen Schadenersatz bekommen.

Von Hans Holzhaider

Gutscheine: