Jameda

SZ PlusRezensionen
:Fünf Sterne deluxe

Bewertungen im Internet sagen nicht unbedingt die Wahrheit, weiß man ja. Trotzdem vertrauen wir ihnen immer wieder. Warum eigentlich?

Text: Elisa Britzelmeier, Animationen: Stefan Dimitrov

SZ PlusInternet-Bewertungen
:Und, wie war's?

Alles wird heute von allen bewertet. Von Ärztinnen, die darüber nicht gerade glücklich sind, von Anwälten, die daran verdienen - und einer Stadt, in der sogar Ampeln eine Note bekommen.

Von SZ-Autorinnen und Autoren, Illustrationen: Stefan Dimitrov

Urteil in München
:Jameda muss Ärzte-Profile unter bestimmten Umständen löschen

Das Landgericht München I gibt damit der Klage von drei Medizinern statt. Diese forderten, dass die ohne ihr Einverständnis angelegten Profile verschwinden.

Umstrittenes Angebot
:Jameda fürchtet keine Nachteile durch Urteil

Das Bewertungsportal für Ärzte finanziert sich vor allem durch den Verkauf von Premium-Paketen. Die Preise dafür sollen unverändert bleiben, auch wenn nun weniger Anzeigen geschaltet werden

Von Hans von der Hagen und Felix Hütten

Jameda
:Arztportale sind zu Foren der Denunziation verkommen

Das BGH-Urteil zu Jameda beendet eine Schieflage der Bewertungsportale juristisch. Gegen den Unfug dieser Art von Ärzte-Benotung braucht es jedoch noch andere Schritte.

Kommentar von Werner Bartens

Bewertungsportal
:Jameda reagiert auf BGH-Urteil

Eine Kölner Hautärztin war gegen ihren Willen in dem Ärztebewertungsportal gelistet worden - der BGH gab ihr recht. Jameda wird aber trotzdem kein Arzt-Profil löschen.

Bewertungsportale
:Auch Ärzte haben Persönlichkeitsrechte

Dürfen Mediziner erfahren, wer ihnen im Internet schlechte Noten gibt? Der BGH hat jetzt ein Urteil gefällt, das Folgen für Bewertungsportale haben wird.

Von Christina Berndt

Ärzteportale
:Stärkung für Ärzte und Patienten

Negative Bewertungen auf Ärzteportalen wie Jameda können Mediziner die Existenz kosten. Deshalb ist es gut, dass für die Seiten künftig strengere Regeln gelten.

Kommentar von Kim Björn Becker

BGH-Urteil
:Anonyme Ärzte-Bewertung - BGH verpflichtet Portale zu gründlicher Prüfung

Die Seitenbetreiber müssen auf Verlangen künftig Nachweise vorlegen, ob ein Nutzer tatsächlich beim bewerteten Arzt in Behandlung war.

SZ PlusInternet
:Dr. No

Ein Zahnarzt zieht wegen schlechter Benotung im Netz vor Gericht. Es geht bei dem Fall aber auch um Grundsätzliches: die Anonymität der Nutzer im Internet und den Schutz vor unwahren Äußerungen.

Von Wolfgang Janisch

Urteil des Bundesgerichtshofs
:Ärzte müssen öffentliche Kritik akzeptieren

Auf der Suche nach einem guten Arzt informieren sich viele im Internet. Für Mediziner können die Bewertungen ein Ärgernis sein. Einen Anspruch auf Löschung haben sie aber nicht, urteilte nun der Bundesgerichtshof. Die Kritik sei wichtig für die Patienten.

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