Heimkosten

BGH-Entscheidung zu Heimkosten
:Verstoßen, aber vielleicht zahlungspflichtig

Muss ein Sohn für die Heimkosten des greisen Vaters aufkommen, auch dann, wenn es seit Jahren keinen Kontakt mehr gibt? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall geht es um eine Vater-Sohn-Beziehung, die schon seit 1971 unterbrochen war.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Unterhaltszahlungen
:Generation Zahlmeister

Sie sind nicht mehr ganz jung, aber auch noch nicht alt. Sie sorgen für ihre Kinder und zahlen die Pflegekosten ihrer Eltern. Dazu verpflichtet sie der ungeschriebene Generationenvertrag - und das Gesetz. Dabei geraten Millionen Menschen zwischen 30 und 60 mehr und mehr unter Druck.

Von Ulrike Heidenreich

MeinungBGH-Entscheidung zu Heimkosten
:Elend des Unterhaltsrechts

Es überfordert die mittlere Generation, wenn sie nicht nur die Erziehungs- und Ausbildungskosten für die Kinder, sondern auch noch die Pflegekosten für die Eltern tragen soll. Ein finanzieller Rückgriff des Staates stärkt nicht die Familie, er schwächt sie. Plädoyer für die grundlegende Reform des Verwandtenunterhalts.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

BGH-Entscheidung zu Elternunterhalt
:Kinder müssen trotz Kontaktabbruchs Heimkosten für Eltern zahlen

40 Jahre hatten Vater und Sohn kaum Kontakt. Trotzdem muss ein heute 60-jähriger Pensionär für die Heimkosten seines Vaters in Höhe von 9022,75 Euro aufkommen. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Folgen.

BGH-Entscheidung zu Heimkosten
:Zahlen für den ungeliebten Vater?

Ein paar Postkarten, ein Achselzucken zum Abitur, ein unflätiger Kommentar zur Verlobung: Das war alles, was ein Pensionär aus Bremen in den vergangenen 40 Jahren an Zuwendung von seinem Vater erhielt. Trotzdem soll er für die Heimkosten seines Vaters aufkommen. Die heutige Entscheidung des Bundesgerichthofs könnte weitreichende Folgen haben.

Von Jana Stegemann

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