Hartz-IV-Klage

BGH-Urteile
:Hartz-IV-Empfänger muss aus teurer Wohnung ausziehen

1110 Euro Miete im Monat: Die Sozialbehörden wollten einem Hartz-IV-Empfänger eine teure Wohnung nicht bezahlen. Weil kein Geld kam, kündigte der Vermieter. Zu Recht, urteilt der Bundesgerichtshof.

Gutscheine: