Nach dem Bombenangriff nahe Kundus in Afghanistan hatten Hinterbliebene die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung verklagt. Nun hat das Kölner Oberlandesgericht entschieden: Neben der freiwilligen Leistung ist Deutschland zu keinen weiteren Entschädigungszahlungen verpflichtet.
Luftangriff in Afghanistan
:Kundus-Affäre: Eine Chronik
Über fünf Jahre ist es her, dass ein deutscher Oberst in Afghanistan den Befehl zur Bombardierung zweier Tanklastwagen gab. Was seither geschah.
Trotz Kundus-Affäre
:Bundeswehr-Offizier Klein zum General befördert
Der wegen seines Befehls zu einem tödlichen Bombardement in Afghanistan bekanntgewordene Bundeswehr-Offizier Georg Klein ist zum Brigadegeneral befördert worden.
Kundus-Affäre
:Opfer-Anwalt kritisiert Kleins Beförderung
Der Anwalt der Opfer-Hinterbliebenen des Luftangriffs von Kundus kritisiert die geplante Beförderung von Oberst Klein zum General.
MeinungBeförderung nach Kundus-Affäre
:Gnade für Oberst Klein
Ja, er hat Fehler begangen. Folgenschwere Fehler. Auf Befehl von Oberst Georg Klein wurden in Afghanistan 2009 zwei Tanklaster bombardiert, 140 Menschen starben. Mit dem Gedanken an die Opfer von Kundus wird er weiterhin leben müssen - trotz Beförderung zum General.
Nach Kundus-Affäre
:Bundeswehr-Oberst Klein wird zum General befördert
Vor drei Jahren gab er den Befehl zur Bombardierung von zwei Tanklastzügen in Afghanistan. Die Folge: Mehr als hundert Menschen starben. Der Bundeswehr-Oberst Georg Klein geriet massiv in die Kritik, jetzt wird er zum General befördert.
Afghanistan: Kundus-Affäre
:Bundeswehr verschont Oberst Klein
Nun ist es offiziell: Die Bundeswehr wird kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein wegen des Bombardements von Kundus vor knapp einem Jahr einleiten.
Politik kompakt
:Bundeswehr will Oberst Klein verschonen
Die Bundeswehr plant offenbar doch kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein wegen der Tanklaster-Bombardierung - und erntet Kritik. Kurzmeldungen im Überblick.
Völkerstrafrecht
:Niederlage im Kampf um Herzen und Köpfe
Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wurde eingestellt. Damit stellt Deutschland seine Rolle als Speerspitze der Glaubwürdigkeit aufs Spiel.
Bundeswehr in Afghanistan
:Personenschutz für Oberst Georg Klein
Die in Afghanistan verwundeten Soldaten kehren nach Deutschland zurück. Ein anderer verbirgt sich: Oberst Klein, der den Luftschlag nahe Kundus befohlen hatte, wird bedroht.
Nato-Luftschlag bei Kundus
:KSK-Elitesoldaten unterstützten Bombenangriff
Neue Enthüllungen heizen die Debatte über den Luftangriff bei Kundus weiter an: Die Bundeswehr-Elitetruppe Kommando Spezialkräfte (KSK) soll an dem Einsatz maßgeblich beteiligt gewesen sein. Die Grünen erheben derweil schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung.
Bundeswehr-Einsatz
:Recht in Afghanistan
Die juristische Neubewertung des Afghanistan-Konflikts war längst überfällig. Künftig wird das humanitäre Völkerrecht deutschen Soldaten Schutz gewähren.
Afghanistan
:Alle wollen raus - auch Guttenberg
Verteidigungsminister Guttenberg will einen festen Zeitpunkt für den Rückzug aus Afghanistan- und die SPD intern über ihre Politik abstimmen lassen.
Afghanistan
:Oberst Klein räumt Falschinformation ein
Zum Luftschlag in Kundus hat Oberst Klein nicht die Wahrheit gesagt. Das geht aus einem Nato-Bericht hervor. Dennoch wird es wohl kein Verfahren gegen ihn geben.
Kundus-Affäre
:Kommandeur im Zeugenstand
Mit Spannung erwartete Aussage: Oberst Klein befahl das Bombardement in Afghanistan, bei dem bis zu 140 Menschen starben - jetzt tritt er als Zeuge vor den Kundus-Ausschuss des Bundestags.
Kundus-Affäre
:Oberst Kleins Anwalt: Luftangriff war rechtmäßig
Klein lässt seinen Anwalt verkünden, dass er den Befehl für das Bombardement bei Kundus für gerechtfertigt hält. Der Oberst sagt heute vor dem Untersuchungsausschuss aus.
Luftangriff in Afghanistan
:Das tödliche Gefühl des Oberst Klein
Der Kommandeur unfähig, die Deutschen Feiglinge: Die von der Nato lancierten Details über den Luftangriff sind für die Bundeswehr verheerend.
Luftangriff von Kundus
:Ermittlung wegen Kriegsverbrechen
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Bundeswehr-Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier. Der Verdacht: Kriegsverbrechen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs.
Leipziger Buchpreis
:Interesse am Hässlichen
Junge Menschen machen Fehler: Die Leipziger Jury verteidigt die Nominierung Helene Hegemanns, der Preis aber geht an Georg Klein: die richtige Entscheidung.
Hegemann in München
:"Ich verrenne mich, ich muss aufhören"
Mit einem irrwitzigen Auftritt bewirbt sich Skandalautorin Helene Hegemann in München um einen Buchpreis - und klagt über eine "barbarische Maschinerie".