Nur wer mehr als 100 000 Euro brutto im Jahr verdient, muss für die Pflege von Mutter oder Vater aufkommen.
Unterhaltszahlungen
:Generation Zahlmeister
Sie sind nicht mehr ganz jung, aber auch noch nicht alt. Sie sorgen für ihre Kinder und zahlen die Pflegekosten ihrer Eltern. Dazu verpflichtet sie der ungeschriebene Generationenvertrag - und das Gesetz. Dabei geraten Millionen Menschen zwischen 30 und 60 mehr und mehr unter Druck.
MeinungBGH-Entscheidung zu Heimkosten
:Elend des Unterhaltsrechts
Es überfordert die mittlere Generation, wenn sie nicht nur die Erziehungs- und Ausbildungskosten für die Kinder, sondern auch noch die Pflegekosten für die Eltern tragen soll. Ein finanzieller Rückgriff des Staates stärkt nicht die Familie, er schwächt sie. Plädoyer für die grundlegende Reform des Verwandtenunterhalts.
BGH-Entscheidung zu Heimkosten
:Zahlen für den ungeliebten Vater?
Ein paar Postkarten, ein Achselzucken zum Abitur, ein unflätiger Kommentar zur Verlobung: Das war alles, was ein Pensionär aus Bremen in den vergangenen 40 Jahren an Zuwendung von seinem Vater erhielt. Trotzdem soll er für die Heimkosten seines Vaters aufkommen. Die heutige Entscheidung des Bundesgerichthofs könnte weitreichende Folgen haben.