Was wäre die Welt ohne Menschen mit Entdeckermut. Gut, manche Entdeckung war eher eine Eroberung. Aber so ganz grundsätzlich hat die Bereitschaft, sich ins Unbekannte vorzuwagen, schon einiges an erfreulichem Fortschritt gebracht. Und trotzdem werden unzähligen furchtlosen Entdeckerinnen und Entdeckern Tag für Tag Grenzen gesetzt. Expeditionen enden an Treppengittern, Schubladensperren, Steckdosenverriegelungen. Denn ganz ungefährlich ist der Aufbruch in fremde Welten natürlich nicht. Vor allem nicht, wenn man noch Windeln trägt.
Das Zuhause birgt für Babys und Kleinkinder Gefahren, die manche Erwachsene meist erst entdecken, wenn sie Eltern werden. Und die Perspektive eines höchst neugierigen, aber in vielen Lebensdingen eher unerfahrenen Kindes einnehmen. Da sind die Stufen und Kabel, über die man stolpern kann, scharfe Möbelkanten, heiße Herdplatten, Fenster, die offen stehen, und Türen, die plötzlich zuschlagen.
Mit diversen Schutzvorrichtungen lässt sich vieles sicherer machen, mit Abdeckungen für Steckdosen, einem Schutzgitter für den Herd, Schubladensperren oder Kabelkanälen – alles Dinge, die sich, wenn die Kinder größer sind, problemlos wieder entfernen lassen. Aber was ist, wenn für ein Treppengitter oder eine Regalsicherung Löcher in die Wand gebohrt werden müssen? Oder ein Fenstergriff gegen ein abschließbares Modell ausgetauscht werden soll? Muss dann der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden?
„Mieter haben ein Nutzungsrecht für die Wohnung, und dazu gehören auch geringfügige Eingriffe in die Substanz, beispielsweise einzelne Löcher in der Wand“, sagt Inka-Marie Storm, Juristin beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin: Der Vermieter müsse dafür nicht vorher gefragt werden – mit einer Ausnahme, nämlich wenn der Denkmalschutz berührt sein könnte. In Fliesen aus der Gründerzeit oder in historische Wandfresken sollte man eher nicht eigenmächtig Löcher bohren und Dübel versenken.
Auch den Einbau von Fenstergriffen mit Schloss hält die Juristin für unproblematisch: „Die Griffe lassen sich in aller Regel problemlos tauschen.“ Und beim Auszug dann wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen – deshalb: alte Griffe aufheben. Oder den Vermieter versuchen zu überzeugen, dass die Schlösser auch dem Schutz vor Einbrechern dienen.
Einen Anspruch auf eine kindersichere Wohnung haben Mieter nicht, sie können also nicht vom Vermieter verlangen, eine fragile Glas- gegen eine stabile Holztür zu tauschen. „Man mietet eine Wohnung immer so, wie man sie vorgefunden hat. Verbesserungsansprüche bestehen nicht“, sagt Storm. Beim Vermieter nachfragen könne man natürlich trotzdem und einen Austausch auf eigene Kosten vorschlagen, den man beim Auszug wieder rückgängig macht.
Nicht ganz so kinderleicht sind Eingriffe in die Fassade umzusetzen, etwa die Montage eines Bretts, damit die Balkonbrüstung weniger leicht zu überklettern ist. „Dafür benötigt man immer eine Genehmigung“, sagt Storm. Und die kann durchaus versagt werden, beispielsweise aus Gründen des Denkmalschutzes. Oder weil die Wärmedämmung der Außenwand nicht beschädigt werden darf. Das gilt, so Storm, nicht nur für Mieter, sondern auch für Wohnungseigentümer: Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum, der äußere Eindruck darf nicht eigenmächtig verändert werden. Manchmal sind sogar aus Gründen der Einheitlichkeit Sichtschutzbespannungen untersagt.
In einem Punkt allerdings können Mieter ihren Vermieter in Sachen Sicherheit dann doch in die Pflicht nehmen: Er muss dafür Sorge tragen, dass in der Wohnung Rauchmelder installiert sind – auch im Kinderzimmer.