RechtskolumneDürfen Wohnungskäufer Raten einbehalten?

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Wird der Parkettboden fachgerecht verlegt? Wer einen Neubau erworben hat, sollte möglichst oft nach dem Rechten schauen. 
Wird der Parkettboden fachgerecht verlegt? Wer einen Neubau erworben hat, sollte möglichst oft nach dem Rechten schauen.  Ingo Wagner/dpa

Bei Neubauten treten häufig schon während der Entstehungsphase oder einige Zeit nach dem Einzug Mängel auf. Welche Rechte Käufer dann haben.

Von Stephanie Schmidt

Lange Zeit scheint alles nach Plan zu laufen. Man hat sich für ein Haus vom Bauträger entschieden, im Notarvertrag einen festen Termin für die Fertigstellung des Bauwerks vereinbart, wie es vorgeschrieben ist. Dann geht es termingerecht weiter – vom Rohbau bis zur detaillierten Ausgestaltung verschiedener Räume. Aber dann, als das sehnlich erwartete große Badezimmer fertig ist, ein Schock: Der schöne Marmorboden, zusammengesetzt aus sandfarbenen Platten mit feinen variantenreiche Maserungen, hat mehrere hässliche Einkerbungen. Darf man dann die in dieser Bauphase fällige Rate zurückhalten?

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