Rechtskolumne:Darf man in der Wohnung Wäsche trocknen?

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Wer zu Hause häufig nasse Kleidungsstücke aufhängt, sollte die Räume gut lüften. Sonst besteht die Gefahr, dass sich Schimmel bildet. (Foto: Foto: Catherina Hess)

Wäsche aufhängen in der Wohnung – mancher Vermieter verbietet das. Aber darf er das? Welche Rechte Mieter haben und wie frisch gewaschene Kleidung am besten trocknet.

Von Eva Dignös

In der Werbung ist Wäsche eine ungemein dekorative Angelegenheit, die fleckenlos an langen Leinen im Wind flattert. Die frisch geschleuderte Realität kann da nicht mithalten. Sondern steht vor allem im Weg herum.

Mangels Alternative trocknen Socken, Handtücher, Hemden und Unterhosen nämlich oftmals auf dem Aufklapp-Ständer in der Wohnung. Zwei bis vier Liter Wasser verdunsten dabei pro Maschinenfüllung. Die Wäsche ist nach ein paar Stunden trocken, die Luft allerdings deutlich feuchter – manchmal in einem Maße, dass es nicht mehr gut ist fürs Raumklima. Denn: Mit hoher Luftfeuchtigkeit steigt das Risiko für Schimmelbildung. Manche Vermieter verbieten deshalb ihren Mieterinnen und Mietern, Wäsche in der Wohnung zu trocknen, und schreiben entsprechende Klauseln in den Mietvertrag oder die Hausordnung.

Derartige Vorschriften könne man getrost ignorieren, sagt Constantin Päch, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Vorsitzender des Mieterbundes Nürnberg: „Solche Beschränkungen sind nicht zulässig. Man darf sowohl einen Wäscheständer aufstellen als auch einen Trockner in der Wohnung installieren.“ Selbst wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenraum im Keller gibt, sei niemand dazu verpflichtet, seine höchst persönliche Wäsche vor den Augen der Nachbarn zu präsentieren.

Es gibt dazu Gerichtsurteile, auf die man im Streitfall verweisen kann. So wertete das Landgericht Frankfurt am Main das Aufhängen schleudergetrockneter Wäsche in der Wohnung als „vertragsgemäßen Gebrauch“ des Mietobjekts (Az. 2/13 O 474/89). Allerdings muss sich die Wäschemenge – so eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az. 21 T 38/08) – im „Rahmen des Üblichen“ bewegen.

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Fängt es zu Hause an zu schimmeln, weil immer und überall feuchte Kleidungsstücke herumhängen, könnten Mieter durchaus zur Verantwortung gezogen werden, sagt Päch. Bedeutet also: Wer in der Wohnung Wäsche trocknet, muss dafür Sorge tragen, dass die Luftfeuchtigkeit nicht übermäßig ansteigt. 40 bis 60 Prozent gelten als optimal, überprüfen kann man das mit einem Hygrometer, das man für wenige Euro im Baumarkt bekommt.

Die wichtigste Maßnahme gegen zu viel Wasser in der Luft ist so simpel wie wirkungsvoll, vor allem im Winter: regelmäßig lüften. Die warme, feuchtigkeitsgeladene Raumluft zieht nach draußen und wird durch kalte, trockene Außenluft ersetzt, die sich im Zimmer erwärmt und weitere Feuchtigkeit aufnehmen kann. In der Wohnung trocknet man Wäsche deshalb am besten in Zimmern mit Fenster statt im fensterlosen, ohnehin schon eher feuchten Bad. Und schleudert alles mit möglichst hoher Drehzahl, bevor die Stücke auf die Leine kommen.

Gleich ganz draußen bleibt die Nässe, wenn die Wäsche auf dem Balkon oder im Garten trocknet, was im Winter eher unüblich ist, aber durchaus funktioniert, selbst bei Minusgraden. Auch hier gilt: Wäsche auf der Terrasse oder dem Balkon müssen Vermieter und Nachbarn tolerieren, solange der „optische Gesamteindruck“ des Gebäudes dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ein Wäscheständer sei unproblematisch, sagt Mietrechtsanwalt Päch, mit dem weithin sichtbar oberhalb der Balkonbrüstung flatternde Bettlaken könnte man sich hingegen Ärger einhandeln. Wäsche als Deko-Objekt an langen Leinen, quer über die Straße oder vor dem Fenster – das geht nur in Italien. Oder in der Werbung.

Die Autorin träumt von einem Roboter, der ihre trockene Wäsche faltet und in den Schrank räumt. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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