RechtskolumneWelche Versicherungen brauchen Hausbesitzer?

Lesezeit: 1 Min.

Bei einem Unwetter können Bäume umstürzen und Häuser schwer beschädigen – wie hier kürzlich in Brandenburg.
Bei einem Unwetter können Bäume umstürzen und Häuser schwer beschädigen – wie hier kürzlich in Brandenburg.
Sappeck/BLP/dpa

Schäden am Gebäude, am Inventar oder die Ansprüche von Nachbarn können für Immobilieneigentümer existenzbedrohlich werden. Wie man sich davor schützt.

Von Stephanie Schmidt

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Für viele Menschen ist das eigene Zuhause die größte Investition ihres Lebens. Daher pflegen sie ihr Haus oder ihre Wohnung, kontrollieren etwa regelmäßig, ob die Fassade Risse aufweist, die Regenrinnen durchlässig sind und ob das Balkongeländer stabil ist. Aber auch, ob Gasheizung oder Wärmepumpe gut funktionieren. Doch selbst wenn man beim Check-up nie nachlässig war, ist man vor Unglücken wie einem Rohrbruch, einem Brand oder Einbruch nicht gefeit. Wer Lücken beim Versicherungsschutz hat, gerät in solchen Fällen rasch in finanzielle Bedrängnis. „Wohngebäude, Hausrat- und Haftpflichtversicherung – diese drei Versicherungen sollten private Hauseigentümer unbedingt haben“, empfiehlt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Eine gesetzliche Verpflichtung dazu existiert in dem Fall aber nicht.

Die Wohngebäudeversicherung schützt prinzipiell die Substanz der Immobilie, etwa Wände, Dach, Fenster und bestimmte Bestandteile des Hauses, die fest mit ihm verbunden sind, etwa eine Einbauküche oder Heizungsanlage. Wenn aufgrund eines Rohrbruchs Leitungswasser austritt und dadurch etwa Wände durchnässt und Estrich sowie Fliesen beschädigt werden, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Für Schäden, die durch Starkregen verursacht werden, braucht man jedoch in der Regel eine Elementarschadenversicherung. „Die ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie in einem Gebiet leben, in dem man mit Hochwasser oder Sturmfluten oder Erdrutschen rechnen muss“, stellt Freitag fest. Und je nachdem, ob man eine Solarthermie-Anlage installiert hat, oder nur ein paar Module, kann eine zusätzliche Versicherung für Photovoltaik sinnvoll sein. „Das hängt vom Einzelfall ab.“

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Werden Dinge, die nicht fest im Haus eingebaut sind, etwa durch einen Brand zerstört oder gestohlen, betrifft das die Hausratversicherung. Dabei kann es sich um Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Porzellan handeln. Und die Haftpflichtversicherung? Sie springt etwa dann ein, wenn sich bei einem Sturm ein Dachziegel gelöst und das geparkte Auto des Nachbarn beschädigt hat.

Holger Freitag rät dazu, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob die in den jeweiligen Policen genannten Versicherungssummen noch zeitgemäß sind. „Und wer einen alten Vertrag hat, sollte sich zudem vergewissern, ob sein Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit vollständig leistet.“ Das Thema ist in Verträgen, die erst vor wenigen Jahren abgeschlossen wurden, oft deutlich kundenfreundlicher geregelt als in Altverträgen. Häufig zahlt die Assekuranz dann die volle Summe, selbst wenn ein Hauseigentümer nachweislich unachtsam war.

Die Autorin stellte neulich bei einem Check-up fest: Sie hat zu viele Versicherungen. 
Die Autorin stellte neulich bei einem Check-up fest: Sie hat zu viele Versicherungen. 
Bernd Schifferdecker (Illustration)
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