Schon irgendwie absurd, dass man jahrelang im selben Haus wohnt, und eigentlich nichts übereinander weiß. Gut, dass es Pakete gibt, die man für die Nachbarn annehmen kann. Zu 80 Prozent, weil man ein guter Nachbar sein will (und in der Hoffnung, dass eigene Pakete angenommen werden). Zu 20 Prozent vielleicht auch, weil man ein neugieriger Nachbar ist. So erfährt man zum Beispiel, im wahrsten Sinne des Wortes, per Post, dass das Paar aus dem achten Stock ein Kind bekommt. Ein backofengroßes Paket vom Drogeriemarkt, das kaum etwas wiegt? Das müssen Windeln sein. Und was könnte das Paket enthalten, das gefühlt zentnerschwer, aber nur sehr klein ist? Bei manchen Bewohnern eines Mehrfamilienhauses stapeln sich Pakete, die für andere bestimmt sind. Dabei vergisst man leicht, dass das Annehmen eines Pakets mehr als nur ein Gefallen unter Nachbarn ist, sondern auch rechtliche Folgen mit sich bringt.
Landet das Paket am Ende unbeschadet bei demjenigen, der es bestellt hat, ist ja alles gut. Wie bei den Windeln. Dann hat man seinem Nachbarn womöglich sogar erspart, dass er die Sendung in einem Lager abholen muss. Wäre aber erst mal zu klären: Dürfen Pakete überhaupt beim Nachbarn abgegeben werden? "Mir ist keine Regelung bekannt, die das gestatten oder verbieten würde", sagt Rechtsanwalt Harald Rotter vom Deutschen Anwaltverein. "Wenn der Versanddienst das tut, macht er das auf eigene Gefahr." Viele Dienste behalten sich laut ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, das Paket beim Nachbarn abgeben zu dürfen. Aber wer gilt überhaupt als Nachbar? 2007 urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-18 U 163/06), die AGB eines Paketdienstes seien bezüglich der Lieferung an Nachbarn zu schwammig formuliert und deshalb unwirksam. Es fehle an Klarheit und Verständlichkeit des Begriffs.

Rechtskolumne:Darf man in der Nacht duschen?
Manche Menschen widmen sich der Körperpflege oder kochen, während die meisten anderen schlafen. Wann der Nachbar das akzeptieren muss - und wann nicht.
Schwierig wird es auch, wenn der Nachbar ein kaputtes Paket angenommen hat. Egal, ob vorher abgemacht war, dass der eine die Sendung für den anderen entgegennimmt, "haftet der annehmende Nachbar kraft Gesetzes für Vorsatz, grobe und leichte Fahrlässigkeit", so Rotter. "Jeder sollte wissen, dass man die Annahme eines beschädigten Pakets verweigern oder die Aufnahme eines Schadensprotokolls verlangen kann." Macht der Nachbar das nicht, haftet er für den womöglich entstandenen Schaden. Problematisch wird es auch, wenn man eine Sendung annimmt, sie später vor die Tür des Nachbarn stellt - und sie verschwindet. "Das ist dann schon grobe Fahrlässigkeit."
In anderen Worten: Man sollte sich gut überlegen, welches Paket man annimmt - und welches nicht. Zum Beispiel, wenn man den Empfänger gar nicht kennt. Oder kurz darauf für mehrere Wochen auf die Malediven reist und vorher nicht mehr dazu kommt, es wieder abzugeben.
Um auf Nummer sicher zu gehen, rät Harald Rotter, dass der annehmende Nachbar sich die Aushändigung des Pakets bei der Übergabe vom Empfänger quittieren lässt. Am besten einfach direkt auf dem Benachrichtigungsschein: Paket erhalten, Datum, Unterschrift, fertig. "Dann bitte ein paar Wochen aufheben. Ganz Vorsichtige heften diese Quittung für die Dauer von drei Jahren ab, weil der Anspruch des Nachbarn da erst frühestens verjährt."
Na dann kann bei der nächsten Windeln-Lieferung für die Nachbarn ja wirklich nichts mehr schiefgehen.


