RechtskolumneDarf man den Mietvertrag widerrufen?

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Die Maklerin ist sehr sympathisch, und man steht bei der Wohnungssuche unter Zeitdruck. Doch gerade Wohnungsmietverträge sollte man bloß nicht voreilig unterzeichnen.
Die Maklerin ist sehr sympathisch, und man steht bei der Wohnungssuche unter Zeitdruck. Doch gerade Wohnungsmietverträge sollte man bloß nicht voreilig unterzeichnen. Jose Carlos Ichiro/Imago Images/Westend 61

Manche unterschreiben einen Mietvertrag, wollen dann aber doch nicht in die Wohnung einziehen. Auf welche Weise Mieter aus dem Vertrag wieder herauskommen, hängt von der Situation ab.

Von Katharina Wetzel

Neue Stadt, neues Glück. Der Umzug bietet viele Chancen. Die Wohnungssuche stellt allerdings oft eine Herausforderung dar, gerade wenn man in eine Großstadt wie München zieht. Um eine schöne Mietwohnung konkurrieren zig Bewerber. Manch einer fühlt sich daher gezwungen, bei der erstbesten Gelegenheit zuzusagen, auch wenn einem die Bleibe nicht so gut gefällt oder man sie sich im Grunde nicht leisten kann. Doch was, wenn einem dann doch noch etwas Besseres über den Weg läuft und man hinterher seine Zusage bereut? Darf man dann den Mietvertrag widerrufen, auch wenn man ihn schon unterschrieben hat?

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