Ganz am Anfang läuft es super. Drei Single-Frauen, die beschlossen haben, dass sie im Alter nicht allein leben wollen, finden schnell die passende Wohnung und unterschreiben alle drei den Mietvertrag. Doch beim Thema Ordnung kann man sich nicht einigen. Nach ein paar kleinen Reibereien der große Knall – und eine der Frauen zieht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus. Neue Adresse: unbekannt. Der Vermieter aber verlangt von den beiden anderen Mieterinnen, dass sie den Anteil der Untergetauchten an der Miete bezahlen sollen. Ist er dazu berechtigt?
RechtskolumneDarf man einfach so aus einer Wohngemeinschaft ausziehen?
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Wenn alle Mitglieder einer WG den Mietvertrag unterzeichnen, hat das große Vorteile. Doch sobald eines von ihnen eigene Wege geht, kann es kompliziert werden.
Von Celine Balhas
