Mietrecht:Die Wohnung untervermieten - darf man das?

Mietrecht: Der Vertrag ist geschlossen, die Wohnungsschlüssel können übergeben werden. Bei einer Untervermietung sind zuvor allerdings einige Dinge zu beachten.

Der Vertrag ist geschlossen, die Wohnungsschlüssel können übergeben werden. Bei einer Untervermietung sind zuvor allerdings einige Dinge zu beachten.

(Foto: Mauritius Images/Cavan Images)

Weil die Miete sonst zu teuer ist oder weil man nicht allein leben möchte - es gibt einige legitime Gründe, sich Mitbewohner zu suchen. Einen Fehler sollte man dabei allerdings auf gar keinen Fall machen.

Von Eva Dignös

Was tun, wenn das Wohnen immer teurer wird, die Kosten für Strom und Gas sich verdoppeln und wegen der Inflation auch noch die Miete steigt? Vielleicht doch das eine Zimmer, das kaum genutzt wird, untervermieten. Oder eine Wohngemeinschaft gründen, um die Kosten auf mehr Schultern zu verteilen. Nur sollte man solche Pläne auf keinen Fall hinter dem Rücken des Vermieters umsetzen.

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