Rechtskolumne:Kabelfernsehen: Was sich jetzt für Mieter ändert

Lesezeit: 3 Min.

Umschalten oder alles so lassen, wie es ist? Beim TV-Empfang sind viele Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr ans Kabelfernsehen gebunden, sondern haben mehr Auswahl. (Foto: Britta Pedersen/dpa-tmn)

Künftig dürfen Mieter selbst entscheiden, auf welchem Weg sie das TV-Programm empfangen. Worauf man dabei achten muss.

Von Eva Dignös

Drei, maximal fünf Fernsehprogramme - mag man sich's vorstellen? Kein RTL, kein Sat 1 und erst recht kein Streaming. Bis in die Achtzigerjahre lohnte sich kaum die Fernbedienung, es gab ja nichts zum Zappen. Doch von 1984 an kroch die TV-Revolution durchs Kupferkabel: Mit der Einführung des Kabelfernsehens gingen die ersten privaten Programme auf Sendung. Und um der ganzen Angelegenheit etwas mehr Schwung zu verleihen, galt für das Kabel-TV das sogenannte Nebenkostenprivileg: Vermieter oder Hausverwaltung schlossen einen Sammelvertrag für das gesamte Haus ab. Die Kosten legten sie auf sämtliche Mieter um, die damit vergleichsweise günstig an ihren TV-Anschluss kamen und sich beim Einzug nicht um Verträge oder sonstige Formalitäten kümmern mussten - allerdings auch dann zahlten, wenn sie überhaupt keinen Fernseher hatten. Knapp 16 Millionen Haushalte sind in Deutschland ans Kabelfernsehen angeschlossen.

Doch mit dem Nebenkostenprivileg ist es bald vorbei: Abgeschafft wurde es eigentlich schon 2021, am 30. Juni 2024 endet nun auch die Übergangsfrist. Spätestens von 1. Juli an dürfen keine Kabelgebühren mehr über die Betriebskostenabrechnung eingezogen werden. Für Mieterinnen und Mieter hat das vor allem Vorteile: Sie können nun selbst wählen, auf welchem Weg das TV-Signal in ihre Wohnung kommen soll, ob weiterhin über das Kabel oder via Antenne oder Internet-Streaming. "Und mehr Angebot führt in der Regel auch zu mehr Wettbewerb und sinkenden Preisen", sagt Michael Gundall, Telekommunikationsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Angst, von heute auf morgen von Nachrichten und Sportübertragungen, Filmen, Shows und Kinderprogramm abgeschnitten zu sein, müsse niemand haben: "Man kann in Ruhe abwarten, bis sich Vermieter oder Hausverwaltung per Brief oder Aushang melden", sagt Gundall. Erst wenn sie den Sammelvertrag gekündigt haben, müsse man sich um eine Alternative bemühen.

Versäumt der Vermieter die Kündigung, trägt er die Kosten für den Kabelanschluss ab 1. Juli allein und darf das Geld nicht mehr auf seine Mieter umlegen. Auch Eigentümergemeinschaften müssen tätig werden und einen entsprechenden Beschluss fassen, um den bestehenden Vertrag zu beenden.

Das Ausstiegsdatum steht fest? Dann ist es an den Mietern, sich um ihre weitere TV-Versorgung zu kümmern. Sie können nun selbst einen Kabelvertrag abschließen. Oder sich das Fernsehprogramm auf einem der zahlreichen anderen Wege auf den Bildschirm holen. Vier Optionen gibt es dafür: DVB-T2 HD über eine Zimmer- oder Dachantenne, Internetfernsehen, kurz IPTV, TV-Streaming und Satellitenfernsehen.

Die diversen Empfangsmöglichkeiten unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im technischen Aufwand, der dafür zu betreiben ist. Je nach Ausstattung des TV-Geräts benötigt man zusätzlich einen Streaming-Stick oder einen Receiver. Antenne oder Satellitenschüssel müssen für optimalen Empfang sorgfältig ausgerichtet werden.

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Wer wenig Lust hat, sich damit auseinanderzusetzen, und nahtlos weiterschauen möchte wie bisher, sei mit einem eigenen Kabelvertrag sicher gut bedient, sagt Michael Gundall. Mit Kosten von acht bis zehn Euro im Monat müsse man rechnen. Möchte man neben den öffentlich-rechtlichen auch die privaten Sender in HD-Qualität sehen, ist ein Aufpreis fällig.

Die Kabel-Alternativen bieten teilweise deutlich mehr Möglichkeiten, zeitversetztes Fernsehen beispielsweise und Zugriff auf die Mediatheken. TV-Streaming bekommt man bei einigen Anbietern sogar kostenlos, benötigt dafür aber immer einen breitbandigen Internetanschluss. Überhaupt ist der Preisvergleich nicht einfach, weil die Angebote ganz unterschiedlich zugeschnitten sind, sich beispielsweise in der Anzahl der verfügbaren Sender unterscheiden, in der Bildqualität oder bei den Zusatzleistungen.

Keine Verträge an der Haustür unterschreiben

Diverse Anbieter locken mit Schnäppchen, und manchmal stehen auch sogenannte Medienberater vor der Wohnungstür und machen Druck, schnell, schnell einen neuen Vertrag abzuschließen. Oft verschafften sie sich Zutritt unter dem Vorwand, der Anschluss müsse überprüft werden, sagt Gundall. Der Rat des Verbraucherschützers: Niemanden in die Wohnung lassen, nichts an der Haustür unterschreiben, alle Angebote erst mit möglichen Alternativen vergleichen. Und auf keinen Fall einschüchtern lassen: "Niemand wird von heute auf morgen einen Fernsehanschluss wegnehmen."

Hat man sich gegen den Kabelanschluss und für eine der Alternativlösungen entschlossen, wird das Kabel fürs Fernsehen abgeklemmt. Das geschieht, je nach Installationssituation im Haus, entweder im Keller oder in der Wohnung. Dafür - und nur dafür - wird man jemanden hineinlassen müssen, jedoch nur nach vorheriger Ankündigung. Auf die Anschlussdose wird eine Sperrplombe gesetzt, entweder über sämtliche Buchsen oder nur über den Fernsehanschluss, falls man Internet und Telefon weiterhin via Kabel beziehen möchte. "Das ist in der Regel problemlos möglich", sagt Michael Gundall.

Der Stichtag für das Ende des Nebenkostenprivilegs fällt übrigens mitten in ein TV-Großereignis: Von Mitte Juni bis Mitte Juli findet die Fußball-EM statt. Dass mitten im Turnier der Bildschirm plötzlich schwarz bleibt, weil man sich nicht rechtzeitig um seine TV-Versorgung gekümmert hat - damit rechnet der Experte nicht: Es sei nicht zu erwarten, "dass am 1. Juli die Techniker auf der Matte stehen".

Die Autorin hat etwas gegen Stürme im Wasserglas. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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