RechtskolumneWas muss ein Hausverwalter können?

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Ein guter Wohnverwalter ist mit zahlreichen rechtlichen Vorschriften vertraut. Für größere Bauvorhaben in der Eigentümergemeinschaft – zum Beispiele eine energetische Modernisierung – müssen Verwalter mindestens drei verschiedene Angebote von Handwerkern einholen.
Ein guter Wohnverwalter ist mit zahlreichen rechtlichen Vorschriften vertraut. Für größere Bauvorhaben in der Eigentümergemeinschaft – zum Beispiele eine energetische Modernisierung – müssen Verwalter mindestens drei verschiedene Angebote von Handwerkern einholen. Imago
  • Hausverwalter müssen ihre Qualifikation nur in geringem Umfang nachweisen.
  • Die Bundesregierung will die bisherige Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren abschaffen.
  • Verwalterverbände und Verbraucherschützer kritisieren dies als Rückschritt und fordern stattdessen verbindliche Qualitätsstandards mit mehr Weiterbildung.
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Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Man muss das Hausgeld einziehen und die Rücklagen sicher anlegen, Eigentümerversammlungen leiten, Jahresabrechnungen erstellen, die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten, Sanierungsfahrpläne betreuen, Bauarbeiten beaufsichtigen. Da geht es schnell mal um sechsstellige Summen.

Theoretisch dürfen die Wohnungseigentümer das alles selbst machen. Die Selbstverwaltung kann eine Option vor allem für kleinere Gemeinschaften sein. Wichtigste Voraussetzung: Man kommt gut klar miteinander und ist sich in den wesentlichen Dingen einig. Verträge beispielsweise müssen grundsätzlich gemeinschaftlich abgeschlossen werden. Das Modell erfordert engagierte Eigentümer und die Bereitschaft, sich in die komplexe Thematik einzuarbeiten, auch mit Blick auf die Haftungsrisiken, wenn Abrechnungen fehlerhaft sind oder die WEG nicht ausreichend gegen Schäden am Gebäude versichert wurde.

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Die allermeisten Eigentümergemeinschaften engagieren deshalb einen externen Verwalter, in der Hoffnung, dass sich jemand fach- und sachkundig um ihr Immobilienvermögen kümmert. Allzu hoch sind die Qualifikationsanforderungen allerdings auch an die Profis nicht: Wohnimmobilienverwalter benötigen eine Gewerbeerlaubnis, für die sie laut Gewerbeordnung „Zuverlässigkeit“ sowie „geordnete Vermögensverhältnisse“ nachweisen müssen, außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung. WEGs mit mindestens neun Einheiten haben zudem einen Anspruch auf einen „zertifizierten Verwalter“. Für das Zertifikat muss man sich von einer IHK prüfen lassen, 90 Minuten schriftlich, 15 Minuten mündlich. Zu wenig für einen echten Sachkundenachweis, kritisiert beispielsweise der Verband „Wohnen im Eigentum“. Es finde eine reine Wissensabfrage statt, praktische Erfahrung sei keine Prüfungsvoraussetzung.

Und dann gibt es noch die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter: 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren müssen sie nachweisen. Noch – die Bundesregierung will die Branche von dieser Auflage befreien. Es sei davon auszugehen, „dass der ganz überwiegende Teil der Gewerbetreibenden“ seinen Beruf verantwortungsvoll ausübe und sich sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „regelmäßig in einem angemessenen Umfang“ schule und weiterbilde, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, der aktuell in mehreren Bundestags-Ausschüssen beraten wird.

Damit nicht einverstanden sind ausgerechnet jene, die auf diese Weise von Bürokratie entlastet werden sollen. „Ein gefährlicher Rückschritt für Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz“ sei das, kritisiert der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), dessen Mitgliedsunternehmen nach eigenen Angaben rund 75 Prozent der Eigentumswohnungen in Deutschland verwalten. In einer Umfrage des Verbandes sprachen sich den Angaben zufolge fast drei Viertel der befragten Verwalter gegen die Abschaffung der Weiterbildungspflicht aus. Auch der Verbraucherverband „Wohnen im Eigentum“ ist mit dem Vorhaben nicht einverstanden: „Weiterbildung ist kein Bürokratiehemmnis, sondern das absolute Mindestmaß an Verbraucherschutz in einem Markt, in dem es um existenzielle Vermögenswerte geht“, sagt Vorständin Sandra von Möller.

Gemeinsam mit dem VDIV, dem Deutschen Mieterbund und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen hat man deshalb Vorschläge für verbindliche Qualitätsstandards gemacht. Die Zulassung als Verwalter an einen Sachkundenachweis zu koppeln, sei eine Möglichkeit. Mehr statt weniger Weiterbildung zu verlangen, eine andere. Einstweilen bleibt den Eigentümern nur die Möglichkeit, genau nachzufragen, wie es denn um die Fachkompetenz steht, wenn sie einen neuen Verwalter beauftragen. Oder die Angelegenheit doch selbst in die Hand zu nehmen.

Die Autorin schätzt an ihrem Beruf als Journalistin, dass sie Tag für Tag dazulernen darf.
Die Autorin schätzt an ihrem Beruf als Journalistin, dass sie Tag für Tag dazulernen darf. Bernd Schifferdecker (Illustration)
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