Kolumne: Darf man das?:Böllern auf dem Balkon

Kolumne: Darf man das?: Schön, aber nicht ganz ungefährlich: Feuerwerksraketen am Nachthimmel.

Schön, aber nicht ganz ungefährlich: Feuerwerksraketen am Nachthimmel.

(Foto: Imago)

Wenn man das neue Jahr mit Pyrotechnik begrüßen will, bringt das viele Risiken mit sich. Auf welche Regeln es ankommt und wer im Schadensfall haftet.

Von Stephanie Schmidt

Endlich mal den Keller ausmisten. Oder sich nach einem Häuschen auf dem Land umschauen. Neigt sich ein Jahr dem Ende zu, ist das für viele die richtige Zeit, sich neue Ziele zu setzen oder ein Projekt anzugehen, das sie schon lange verschoben haben. Andere wollen einfach nur Spaß haben und das neue Jahr mit bunten Leuchtkugeln und Böllern begrüßen.

Doch die Freude am Feuerwerk kann schneller vergehen, als es einem lieb ist: Wenn man zum Beispiel von der Straße aus himmelwärts eine Silvesterrakete startet, die versehentlich ein benachbartes Gebäude beschädigt. "Grundsätzlich muss der Verursacher für den Schaden aufkommen, der dadurch entsteht", sagt Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht bei Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt jedoch nur dann, wenn man fahrlässig im Sinne von "etwas unvorsichtig" gehandelt hat. Aber nicht bei grober Fahrlässigkeit. Dazu zählen Aktionen, bei denen man weiß, dass ein Schaden droht, und die man trotzdem ausführt. Manchmal lässt sich aber nicht ermitteln, wer daran schuld ist, dass ein Wohnhaus zum Beispiel Schmauchspuren aufweist. Dann springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein.

Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, darf das nur ab Mitternacht am 31. Dezember bis 24 Uhr am Neujahrstag tun. In manchen Kommunen gelten andere Zeiten.

Was dabei auf keinen Fall erlaubt ist: "Im Gebäude darf man kein Feuerwerk zünden, also weder in der Wohnung noch im Treppenhaus", betont der Jurist. Es ist auch nicht erlaubt, Pyrotechnik vom offenen Fenster oder vom Balkon aus zu zünden. Tischfeuerwerke mit Knallbonbons, Konfetti und Mini-Fontänen darf man in der Regel in der Wohnung starten, doch dabei gibt es Ausnahmen.

Himmelslaternen sind verboten. Denn wo sie landen, lässt sich nicht vorhersehen

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum weist darauf hin, dass selbstgebaute Feuerwerkskörper generell verboten sind. Himmelslaternen steigen zu lassen, ist mit wenigen Ausnahmen untersagt - sie sind im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich, weil sie unkontrolliert zu Boden gehen. Der Einsatz von Schreckschusswaffen oder Signalpistolen ist im öffentlichen Bereich verboten; für sie gelten an Silvester die gleichen strengen Regeln wie an den übrigen Tagen des Jahres.

Immer geht es bei Feuerwerkskörpern insbesondere um die Frage: Besteht eine Gefahr für andere? "Wenn Menschen zu Schaden kommen, kann das gravierende strafrechtliche Konsequenzen haben", warnt Happ. Rechtsexperten empfehlen, in jedem Fall sehr achtsam mit Feuerwerkskörpern umzugehen und dafür einen möglichst sicheren Platz zu wählen. Denn ein Silvester-Feuerwerk kann zu einem Schaden führen, dessen Ausmaß nicht unbedingt vorhersehbar ist.

Folgender Fall ging durch mehrere gerichtliche Instanzen: Ein Mann hatte eine Leuchtrakete in einen Schneehaufen gesteckt und abgefeuert. Sie landete zwölf Meter entfernt in einer Scheune. Das mit Stroh und Getreide gefüllte Bauwerk brannte komplett ab. Die Richter kamen zu dem Schluss, hier habe es sich um einen Unglücksfall gehandelt, daher müsse der Verursacher des Brandes nicht für den Schaden aufkommen (Oberlandesgericht Stuttgart, Az: 10 U 116/09). Auch der Bundesgerichtshof (BGH) befand, dass die schmalen Lüftungsöffnungen der Scheune für den Mann nicht erkennbar gewesen seien.

Wenn ein Mieter auf dem Gehweg Böller zündet und dabei das Fahrrad oder das Auto eines anderen Mieters unabsichtlich beschädigt, muss er damit rechnen, dass ihn der Vermieter abmahnt. Eine Kündigung dürfte das Verhalten aber nicht nach sich ziehen. "Mit einer sofortigen Kündigung muss man dagegen bei sehr grober Fahrlässigkeit rechnen. Etwa dann, wenn man womöglich bewusst mit seinen Feuerwerkskörpern auf ein Gebäude zielt und das dann in Flammen aufgeht", so Happ. Das Ordnungsamt oder die Polizei können ein Bußgeld verhängen, zum Beispiel dann, wenn man einen nicht zertifizierten Böller gezündet hat. In dem Fall drohen sogar Freiheitsstrafen, heißt es bei Wohnen im Eigentum.

Wenn man nach dem Feuerwerk eine Menge Müll im öffentlichen Raum zurücklässt, kann ebenfalls ein Bußgeld fällig werden. Prinzipiell ist der Eigentümer eines Grundstücks für die Beseitigung des Mülls zuständig.

An Silvester muss man tolerieren, dass es lauter ist als im Alltag

Auch ein enger Innenhof birgt Gefahren, die man nicht außer Acht lassen darf, wenn man in der Silvesternacht Feuerwerkskörper zündet. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann zum Beispiel Nutzungsregeln für den zum Haus gehörenden Innenhof aufstellen. Wer sich in Bezug auf Feuerwerk korrekt verhalten will, sieht sich am besten die Beschlusssammlung oder Hausordnung der Gemeinschaft an.

Mehr Lärm und Qualm als im Alltag muss man jedoch am letzten Tag des Jahres tolerieren. Gerald Happ stellt dazu fest: "Es ist in Ordnung und sozial anerkannt, dass es an Silvester lauter ist als gewöhnlich. Andere dürfen aber nicht über Gebühr belästigt werden." Das spielt auch dort eine Rolle, wo die Bebauung lockerer ist als in der Stadt. So dürfe man auch keine Feuerwerkskörper auf das Grundstück des Nachbarn werfen, sagt Happ. Je nachdem, welche Regeln die jeweilige Kommune festgelegt hat, kann Pyrotechnik in bestimmten Gegenden ganz untersagt werden- zum Beispiel im Altstadtbereich einer Kommune, wie in diesem Jahr wieder in München.

Eine umweltfreundlichere Alternative zu Raketen, Vulkan & Co.: Wer einen guten Vorsatz fürs neue Jahr mit einem passenden Ritual bekräftigen möchte, kann Wunderkerzen anzünden. Die knistern und funkeln schön - und sind sogar in der Wohnung erlaubt.

Kolumne: Darf man das?: Eine ihrer schönsten Silvesternächte verbrachte Stephanie Schmidt auf einer Berghütte in den Ötztaler Alpen. Bei klarem Sternenhimmel und ohne Feuerwerk.

Eine ihrer schönsten Silvesternächte verbrachte Stephanie Schmidt auf einer Berghütte in den Ötztaler Alpen. Bei klarem Sternenhimmel und ohne Feuerwerk.

(Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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