RechtskolumneWer zahlt, wenn das Fahrrad weg ist?

Lesezeit: 2 Min.

Ein Fahrrad zum Beispiel am Zaun vor dem Haus anzuketten, in dem man wohnt, ist keine so gute Idee. Wenn es geklaut wird, dann hat man in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Ein Fahrrad zum Beispiel am Zaun vor dem Haus anzuketten, in dem man wohnt, ist keine so gute Idee. Wenn es geklaut wird, dann hat man in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz. Robert Haas

Wird das Fahrrad aus der Wohnung oder dem Keller geklaut, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf – allerdings nur in bestimmten Fällen. Wer ein hochwertiges Modell hat, muss besonders viele Dinge beachten.

Von Andreas Remien

Hell und warm statt grau und kalt: Es gibt gute Gründe, den März attraktiver zu finden als seinen Vormonat. Doch der Februar hat auch seine Vorteile – laut einer aktuellen Erhebung des Unternehmens Bike Finder werden im Winter die wenigsten Fahrräder gestohlen. Im Frühling geht es wieder steil aufwärts mit den Diebstählen. Und die Umfrage hat noch eine weitere, etwas beunruhigende Erkenntnis parat: Die meisten Räder werden nicht irgendwo vom Laternenpfahl weggeflext, sondern am Wohnort gestohlen. Aus der Wohnung, der Garage, dem Fahrradkeller. Wer dann für den Schaden aufkommt, ist eine komplizierte Angelegenheit.

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