RechtskolumneDarf man auf Vorrat kündigen?

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Manche ziehen unfreiwillig aus ihrer Wohnung aus, weil sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben. Ohne davor zu prüfen, ob sich der Vermieter dabei an die Rechtsvorschriften gehalten hat.
Manche ziehen unfreiwillig aus ihrer Wohnung aus, weil sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben. Ohne davor zu prüfen, ob sich der Vermieter dabei an die Rechtsvorschriften gehalten hat. Imago/Cavan Images

Wenn Vermieter Eigenbedarf anmelden, müssen Mieter nicht in jedem Fall ausziehen. Manchmal ist schon auf den ersten Blick erkennbar, dass an der Sache etwas faul ist.

Von Stephanie Schmidt

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Schon im Verlauf des ersten Vorstellungsgesprächs für eine neue Wohnung stellen manche Interessenten dem Vermieter oder der Vermieterin diese rhetorische Frage: „Könnte es sein, dass Sie die Wohnung in den nächsten Jahren für sich selbst oder für Ihre Familie brauchen?“ Weil sie gebrannte Kinder sind und in der Vergangenheit schon mal wegen einer Eigenbedarfskündigung ausziehen mussten. Der Vermieter wird immer mit „Nein“ antworten. Denn man kann das schlichtweg zu dem Zeitpunkt nicht wissen und möchte Bewerberinnen und Bewerber nicht mit einem „Vielleicht“ verprellen.

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