Rechtskolumne:Darf man das E-Bike zu Hause aufladen?

Lesezeit: 2 Min.

E-Bikes sind längst auch bei jüngeren Menschen beliebt. Wenn man ihre Akkus zu Hause auflädt, gibt es jedoch einiges zu beachten. (Foto: dpa/obs)

Akkubetriebene Fahrräder liegen im Trend, und viele Menschen finden es praktisch, sie in der eigenen Wohnung mit Strom zu versorgen. Welche Risiken damit verbunden sind – und wer im Schadensfall haftet.

Von Jonas Junack

Eines sollte man – ähnlich wie bei leichten Krankheitssymptomen – tunlichst unterlassen, wenn man sich ein E-Fahrrad zulegen möchte: die Risiken googeln. Während die Netzrecherche bei Gesundheitsfragen mitunter eine leichte Erkältung als sich anbahnende tödliche Erkrankung erscheinen lässt, stolpert man beim Stichwort „E-Bike-Akku“ ebenfalls über schreckliche Beispielfälle, wie jenen vom Studentenwohnheim in Berlin-Fennpfuhl.

Ende Mai dieses Jahres schlugen dort mitten in der Nacht plötzlich meterhohe Flammen aus einem Fenster. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtet, rückten 62 Einsatzkräfte der Feuerwehr an: Verletzt wurde niemand, aber die Wohnung brannte komplett aus. Der Brandverursacher war der Akku eines E-Bikes. Seit batteriebetriebene Fahrräder zur Massenware geworden sind, nehmen Vorfälle wie dieser zu. Wie groß ist das Risiko tatsächlich? Was gilt es zu beachten, wenn man den Akku daheim laden möchte? Und wer haftet, wenn es am Ende trotzdem brennt?

Rechtsanwalt Michael Rempel von der R+V-Versicherung AG kennt solche Extrembeispiele. In einem Fall entzündete sich ein veralteter Akku in einem Keller selbst – das Risiko steigt bei einer veralteten Batterie. Die Lebensdauer eines Akkus ist meist aufgedruckt. Laut dem Fahrradhersteller Diamant sind 500 bis 700 Ladungszyklen normal, was etwa drei bis fünf Jahren entspricht. Gemessen an der Anzahl von E-Bikes kommt es allerdings nur selten zu solchen Bränden. Ein paar Tipps zur Prävention hat Rempel dennoch.

Zunächst: Es ist legal, die heimische Steckdose als Ladestation zu nutzen. Dabei sollten Akkubesitzer allerdings penibel auf die Gebrauchshinweise der Hersteller achten und sich daran halten. Außerdem gilt: Wenn die Batterie beschädigt ist, Dellen oder ähnliche Defekte aufweist, sollte sie nicht geladen, sondern ersetzt werden. Zur Vorsicht rät Rempel auch bei gebrauchten Akkus.

Zu den Sorgfaltspflichten eines E-Bike-Besitzers gehört es zudem, dass keine leicht entzündlichen Dinge in der Nähe des an die Steckdose angeschlossenen Akkus herumliegen, da dieser sich erwärmt. Zudem sollte man darauf achten, dass Stoffdecken, Holzmöbel oder die Sofagarnitur genügend Abstand zum ladenden Akku haben. Auf Holz- oder Teppichböden legt man vorsichtshalber eine feuerfeste Unterlage, auf der man den Akku platziert. Michael Rempel warnt zudem davor, die Batterie über eine Mehrfachsteckdose zu laden. In Kombination mit anderen angeschlossenen Geräten kann es zu Überlastungen kommen.

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Außerdem, sagt Rempel, sollten die Fluchtwege offen bleiben. Sicherheitshalber lädt man den Akku möglichst in der Nähe eines Rauchmelders. Wer es zu hundert Prozent richtig machen möchte, kann sich obendrein informieren, wie man einen Akkubrand löscht: Dafür gibt es spezielle Feuerlöscher, denn ein herkömmlicher Schaum- oder CO₂-Feuerlöscher hilft bei einem Akkubrand nur wenig.

Menschen, die in einem Mehrparteienhaus leben, in dem es Flächen gibt, die alle nutzen, etwa Flure, Kellerräume oder eine Tiefgarage, dürfen den Akku nicht in diesen Gemeinschaftsbereichen laden. Denn dort fließt Gemeinstrom, den die gesamte Hausgemeinschaft finanziert. Die Batterie sollte man deshalb nur mit der Steckdose in der eigenen Wohnung verbinden, sagt Rempel.

Und wer haftet, wenn es doch zu einem Akkubrand kommt? Hält man sich an die Vorgaben des Herstellers und die oben beschriebenen Basics – handelt also nicht fahrlässig –, dann deckt die Versicherung den Schaden. Diese ist sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung enthalten. Dass sich an der Rechtsprechung auf absehbare Zeit etwas ändert und das Laden der Akkus in den eigenen vier Wänden verboten oder eingeschränkt wird, hält Rempel für unwahrscheinlich. „Der Gesetzgeber ist eher pro E-Mobilität“, sagt der Rechtsanwalt.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann den Akku seines E-Bikes auch draußen an einer extra eingerichteten Ladestation aufladen. Diese Stationen findet man einfach per App oder Kartendienst. Der Haken: Die Dichte von Ladestationen ist nicht besonders hoch. Oft muss man viele Kilometer radeln, um eine zu finden. Allerdings: Selbst wenn der Akku einmal leer ist, ist das kein Weltuntergang. Es bleiben einem ja immer noch die eigenen Beine.

Der Autor fährt gern und schnell Fahrrad, doch selbst sein Opa überholt ihn. Weil er ein E-Bike hat. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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