RechtskolumneDarf man das Dachgeschoss ausbauen?

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Das oberste Stockwerk vieler Häuser, das oft jahrelang leer stand oder als Warenlager diente, kann sich in ein schickes Appartement verwandeln.
Das oberste Stockwerk vieler Häuser, das oft jahrelang leer stand oder als Warenlager diente, kann sich in ein schickes Appartement verwandeln. Imago/Westend61

Unter dem Dach können individuelle Wohnungen mit schönem Ausblick entstehen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Worauf Hauseigentümer achten müssen.

Von Johanna Pfund

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Wohnraum ist derzeit vor allem in Großstädten Mangelware, weshalb die Idee, unter dem Dach zusätzliche Zimmer oder ein weiteres Appartement zu schaffen, ungefähr so nahe liegt wie der Plan, an einem Brückentag freizunehmen. Aber darf man das? Die Antwort auf diese Frage besteht aus zwei Teilen. Erstens: Grundsätzlich ist es möglich, unter dem Dach für eine Wohnnutzung zusätzliche Zimmer oder gar ein Appartement einzubauen. Zweitens: Einfach ist da gar nichts. Bevor die Kinder, eine Tante oder ein Bekannter dort ihr eigenes Reich beziehen können, sind eine ganze Reihe von Hürden zu nehmen.

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