RechtskolumneWelche Wasserleitungen müssen raus?

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Das Trinkwasser ist in vielen Kommunen hierzulande von bester Qualität. Doch die Leitungen, durch die es in die Haushalte fließt, können gesundheitsschädigende Materialien enthalten.
Das Trinkwasser ist in vielen Kommunen hierzulande von bester Qualität. Doch die Leitungen, durch die es in die Haushalte fließt, können gesundheitsschädigende Materialien enthalten. Patrick Pleul/dpa

Eigentlich darf es seit keine Bleiwasserleitungen mehr geben. Doch existieren Schätzungen zufolge immer noch in mehreren Zehntausend Gebäuden solche Rohre.  Wie erkennt man sie - und wer muss sie entfernen?

Von Johanna Pfund

Blei ist ein Schwermetall, das schon die Römer in der Antike für den Bau ihrer Wasserleitungen nutzten – übrigens auch für Kosmetika oder als Süßungsmittel im Wein. Ob das antike Rom, wie oft behauptet, wegen der Bleinutzung unterging, ob die Römer deshalb dümmer wurden, an Organversagen oder Muskelschwäche starben, kurzum an der gesundheitsschädlichen Wirkung von Blei, das lässt sich wissenschaftlich nicht exakt belegen. Was man aber weiß: Blei schadet Kindern und Schwangeren besonders, es kann die Organe belasten, Muskeln schwächen oder die Intelligenz beeinträchtigen. Und doch war es bis in die Siebzigerjahre üblich, Wasserleitungen aus dem leicht zu verarbeitenden Schwermetall zu installieren. Seit 12. Januar 2026 müssen sie laut der im Jahr 2023 novellierten Trinkwasserverordnung (Paragraf 17) stillgelegt sein. Mieter und Eigentümer älterer Häuser sollten sich aber vergewissern, ob dem wirklich so ist.

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