Es soll Menschen geben, die davon überzeugt sind, dass ein Baumhaus für eine glückliche Kindheit zwingend erforderlich ist. Auch wer das nicht glaubt, dürfte beim Stichwort Baumhaus eher schöne Assoziationen im Kopf haben, von Rückzugsorten in Baumwipfeln. Von Strickleitern, die von luftigen Plattformen herabgelassen werden.
So weit die Idylle. Tatsächlich finden sich nicht wenige Baumhaus-Erbauer vor Gericht wieder, weil ihre Konstruktion gegen Baurecht verstößt oder der Nachbar dagegen geklagt hat. Letzteres kommt offenbar deutlich häufiger vor: "Die Leute streiten sich in der Regel nicht mit dem Amt, sondern mit den Nachbarn, und zwar richtig", sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB).
Was also sollte man beim Bau eines Baumhauses beachten, damit der Traum im eigenen Garten Wirklichkeit wird und keinen nachbarschaftlichen Zwist hervorruft? Der Blick ins Gesetzbuch hilft erst einmal wenig. "Die Bauordnung hat nicht an Baumhäuser gedacht", so Freitag. Angaben zu diesem Gebäudetyp sucht man darin vergeblich. Was nicht bedeutet, dass keinerlei Regeln für ein Baumhaus gelten. Denn die Musterbauordnung - an die sich die Bauordnungen aller Länder ganz weitgehend anlehnen - versteht etwas als bauliche Anlage, das "mit Bauprodukten hergestellt" und "fest mit dem Erdboden verbunden" ist. Dass zwischen Häuschen und Boden ein Baum wächst? Hat für sie keine Bedeutung. Was wiederum heißt, dass ein Baumhaus eigentlich eine Baugenehmigung braucht.

Rechtskolumne:Darf man vom Vermieter Geld für den Klimaschutz verlangen?
Die neuesten Nebenkostenabrechnungen liefern erstmals Informationen zur CO₂-Abgabe. Wer von ihr profitiert und welche Rechte Mietern zustehen.
Aber zum Glück kennt die Bauordnung auch "verfahrensfreie Bauvorhaben" und darunter "Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-, Bolz- und Sportplätzen, Reit- und Wanderwegen, Trimm- und Lehrpfaden dienen, ausgenommen Gebäude". Das klingt für die (groß-)elterlichen Erbauer erst einmal gut. Nur: "Sobald Sie etwas richtig Schönes wollen, mit Fenstern und Türchen, handelt es sich um ein Gebäude", sagt Freitag. Sein Vorschlag: eine "umwehrte Plattform" im Baum. Warum umwehrt? Ab einer Höhe von mehr als einem Meter braucht es ein Geländer.
Doch nur wenigen Kindern und (Groß-)Eltern dürfte ein Plateau genügen. Sobald man aber ein Gebäude mit Aufenthaltscharakter plant, in dem man vielleicht sogar übernachten will, müssen Anforderungen an Höhe, Belichtung und Belüftung erfüllt sein, so Freitag. "Am Ende sieht Ihr Baumhaus dann zu wenig abenteuerlich aus."
Da hilft nur, sich radikal zu beschränken, in Größe und Nutzung, sozusagen ein Tiny-Baumhaus in Angriff zu nehmen. Das muss zwar trotzdem die Anforderungen an Standsicherheit, Brandschutz und Verkehrssicherheit erfüllen, braucht aber zumindest keine Baugenehmigung. Ein Anruf bei der örtlichen Baubehörde ist trotzdem nicht falsch, noch wichtiger dürfte das Okay des Nachbarn sein. "Fragen Sie Ihren Nachbarn; wenn er etwas dagegen hat, hat er genügend Handhabe, um Ihnen das Leben schwer zu machen", empfiehlt Freitag. Etwa, weil der Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks nicht eingehalten wurde - in Bayern sind immerhin drei Meter vorgeschrieben. Oder weil man vom Baumhaus ins Badezimmer des Nachbarn gucken kann. Lieber also das Fenster verlegen oder einen anderen Baum auswählen, wenn dann der Nachbar seinen Frieden mit dem Projekt schließt.
Wobei: Dass selbst solche Einverständniserklärungen nicht vor Auseinandersetzungen schützen, zeigt ein Fall in der oberbayerischen Kreisstadt Miesbach. Dort hatte sich der Nachbar über ein Baumhaus beschwert und das, obwohl der Bauherr vorab die Einverständniserklärung von ihm eingeholt hatte. Doch nicht nur das Landratsamt, sondern auch das Verwaltungsgericht München gaben dem klagenden Nachbarn in seinem Urteil am 13. Juli 2016 recht (Az. M 9 K 15.570). Die Begründung der Verwaltungsrichterin: "Es hat sich niemand vorgestellt, dass Sie eine Villa auf die Bäume setzen."
Merke: Baumhäuser mögen der Idylle dienen, Baumvillen eher nicht.
