RechtskolumneMuss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

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Vermieter dürfen die Anlagen nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten.
Vermieter dürfen die Anlagen nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten. Sebastian Gollnow/dpa

Balkonkraftwerke kann man inzwischen mit deutlich weniger Bürokratie-Aufwand betreiben. Was einfacher geworden ist und welche Risiken man nach wie vor im Blick haben muss.

Von Moritz Müllender

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Balkonkraftwerke sind sozusagen die Labradore unter den erneuerbaren Energien. Die meisten mögen sie. Kaum jemand hat so richtig etwas gegen sie. Auf jeden Fall sind laut der Bundesnetzagentur im Jahr 2025 mindestens 436 000 Steckersolargeräte – so der Fachbegriff – hierzulande angemeldet worden. Zu ihrer Beliebtheit trägt gewiss auch bei, dass die Preise in den vergangenen Jahren deutlich gefallen sind. Viele Anlagen kosten nur noch wenige Hundert Euro, und die Anschaffung amortisiert sich oft schon nach wenigen Jahren.

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