Tennis-Olympiasieger Alexander Zverev soll eine Geldstrafe von 450 000 Euro wegen Körperverletzung zahlen. Einen entsprechenden Strafbefehl habe das Amtsgericht Tiergarten gegen den Profisportler verhängt, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit. Zverev weist den Vorwurf zurück.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, die eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5000 Euro beantragt hatte. Dem 26-Jährigen wird demnach zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites eine Frau körperlich misshandelt zu haben. Zverev habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, teilte die Gerichtssprecherin mit. Die zuständige Abteilung des Amtsgerichts werde daher erneut die Verfahrensbeteiligten anhören. Dann werde es voraussichtlich zum Prozess kommen, erklärte die Sprecherin. Die mutmaßlich geschädigte Frau trete in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung. Darauf wies auch das Gericht in seiner Mitteilung hin. Am Dienstag veröffentlichten Zverevs Anwälte eine Presseerklärung, in der sie die Vorwürfe erneut zurückwiesen und argumentierten, die Vorwürfe seien bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten widerlegt. Zverevs Anwälte zitieren Strafverteidiger, laut denen das Verfahren unter "schwersten Verfahrensverstößen" leiden würde, und kündigten ein Vorgehen von Alexander Zverev dagegen an.
Zverev selbst hatte sich im Juli beim Turnier in Hamburg erstmals öffentlich zu dem Vorwurf geäußert. Damals sagte er: "Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen." Zverev nimmt derzeit am Masters-Turnier in Paris teil und erreichte am Mittwochabend mit einem 6:4, 6:7 (3), 7:6 (5)-Sieg gegen den Franzosen Ugo Humbert das Achtelfinale.