WM 2006:Alles verjährt? Nicht unbedingt

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Das WM-Organisationskomitee 2006 (v.l.n.r.): Der 1. Vizepräsident Horst R. Schmidt, Vizepräsident Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbauer und Vizepräsident Wolfgang Niersbach. (Foto: Kunz/dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Frankfurt könnte ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung im Fall der 6,7 Millionen Euro einleiten.
  • In den Fokus könnte dabei der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger rücken.

Von Hans Leyendecker und Klaus Ott

Wenn sonst nichts geht, mit der Steuer geht immer etwas. So lautet ein beliebter Spruch unter Ermittlern, die mutmaßlichen Wirtschaftsdelikten nachgehen wollen und vor dem Problem der Verjährung stehen. Vieles darf bereits nach fünf Jahren nicht mehr verfolgt werden, doch bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung können Staatsanwälte zum Teil deutlich über zehn Jahre hinaus noch zugreifen und ein Verfahren einleiten. So könnte es auch im Fall des Organisationskomitees (OK) der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 kommen.

Das OK hat 2005 dem Weltverband Fifa 6,7 Millionen Euro als angeblichen Zuschuss für die damals geplante Auftakt-Gala der WM gezahlt. Stattdessen soll das Geld dafür gedacht gewesen sein, eine alte Schuld beim früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus zu begleichen. Das hat der frühere OK-Vize und heutige DFB-Chef Wolfgang Niersbach zugegeben. Die 6,7 Millionen Euro wären demnach in der Bilanz des OK falsch verbucht; sie hätten folglich auch nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden dürfen. Das wiederum hätte den Überschuss des OK erhöht und höhere Steuern zur Folge gehabt. Das OK hatte einen Überschuss von 135 Millionen Euro erzielt und 43,7 Millionen Euro an den Fiskus abgeführt.

Theo Zwanziger wäre im Fokus der Staatsanwaltschaft

Besonders schwere Steuerhinterziehung verjährt erst nach zehn Jahren, und die Frist läuft erst ab Abgabe der Steuererklärung. Vermutlich könnte die für den Vorgang zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Hinterziehungsverfahren einleiten, sollte ein entsprechender Anfangsverdacht bestehen. Solch ein Verfahren würde sich dann gegen damalige Verantwortliche des OK richten, zumindest gegen diejenigen, die für die Finanzen zuständig waren. Das war vor allem Theo Zwanziger, der Vorgänger von Niersbach als DFB-Präsident.

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Einer Meldung des Spiegel vom Freitagnachmittag zufolge hat Zwanziger juristisch bereits prüfen lassen, ob er sich strafbar gemacht habe, als er die letztlich für Dreyfus gedachten 6,7 Millionen Euro freigegeben habe. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits Anfang der Woche erklärt, sie habe einen sogenannten Beobachtungsvorgang angelegt. Es werde geprüft, ob ein Anlass für Ermittlungen bestehe. "Es könnte um Betrug, Untreue oder Korruption gehen", sagte eine Behördensprecherin. Aber man stehe noch ganz am Anfang und habe noch keine Ermittlungen eingeleitet.

Veruntreuung liegt im Zeitrahmen

Für ein Korruptionsverfahren dürften die Vorgänge zu weit zurückliegen. Anders sieht das bei der Veruntreuung von Mitteln des OK beziehungsweise des DFB aus. Die eigentliche Tat wäre zwar vermutlich auch schon verjährt. Aber die DFB-Präsidenten Zwanziger und Niersbach hätten als Verbandschefs die 6,7 Millionen Euro später von der Fifa zurückfordern können, weil der Zahlungszweck falsch gewesen sei. Das hat Zwanziger allerdings nicht getan, und Niersbach bislang auch nicht.

Wie sich die Staatsanwaltschaft entscheidet, bleibt abzuwarten. Die meisten der damaligen OK-Verantwortlichen haben vorsorglich Anwälte engagiert. Es könnte sein, dass man die braucht.

© SZ vom 24.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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