Verfassungsgericht:Bundesweite Stadionverbote sind zulässig

Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde eines Fans des FC Bayern München gegen ein Stadionverbot als unbegründet zurück. (Foto: AFP)
  • Bundesweite Stadionverbote können auch ohne den Nachweis einer Straftat verhängt werden, beschließen die Karlsruher Richter.
  • Das Gericht weist damit die Verfassungsbeschwerde eines Fans des FC Bayern München als unbegründet zurück.

Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Solche Verbote könnten auch ohne den Nachweis einer Straftat verhängt werden, wenn es eine auf Tatsachen gestützte Sorge künftiger Störungen gebe, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter. Die Betroffenen sind aber grundsätzlich zuvor anzuhören und ihnen ist auf Verlangen vor einem Prozess eine Begründung mitzuteilen.

Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Fans des FC Bayern München gegen ein gegen ihn verhängtes Stadionverbot als unbegründet zurück.

Der Kläger hatte 2006 als 16-Jähriger ein Auswärtsspiel des FC Bayern beim MSV Duisburg besucht. Nach dem Abpfiff kam es aus einer Fangruppe des FC Bayern heraus zu einer körperlichen und verbalen Auseinandersetzung mit Duisburg-Fans, an denen auch der Betroffene beteiligt war.

Ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Fan wegen Landfriedensbruchs wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch sprach der MSV Duisburg auf Anregung der örtlichen Polizei bis 2008 ein bundesweites Stadionverbot aus. Der FC Bayern schloss den Fan außerdem aus dem Verein aus und kündigte ihm seine Dauerkarte.

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