Uli Hoeneß verzichtet auf Revision - er möchte das Urteil also nicht anfechten und akzeptiert die Gefängnisstrafe. Zudem tritt er als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern zurück. Hier die neuesten Entwicklungen im Newsblog.
Warum wollte Hoeneß' Verteidiger eigentlich Revision einlegen?
Nur Sekunden, nachdem Richter Rupert Heindl die Verhandlung beendet hatte, ging Hoeneß' Verteidiger Hanns Feigen zu den Journalisten. Feigen ist ein Staranwalt und hat schon für Prominente wie Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel möglichst viel rausgeholt, der auch Steuern hinterzogen hatte. Feigen kündigte an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Er geht davon aus, dass Hoeneß' Selbstanzeige nicht komplett danebenging, sondern dass nur eine Kleinigkeit gefehlt hatte. Vor dem Urteil hatte er deswegen auf Einstellung des Verfahrens plädiert. Hoeneß wäre dann eine Haftstrafe erspart geblieben. Alternativ hätte Feigen eine Strafe auf Bewährung akzeptiert, weil die Selbstanzeige "nicht ideal" war. Damit gilt ein Täter zwar als vorbestraft, muss aber nicht einrücken. Feigen hätte gerne in Karlsruhe klären lassen, wie knapp eine Selbstanzeige danebengehen darf, damit sie nicht mehr gilt.
Warum hat Hoeneß nun aber auf Revision verzichtet?
Rechtsanwalt Feigen spielt juristisch gesehen in der Champions League und hätte wohl gerne ein Grundsatzurteil für Selbstanzeigen geprägt. Die Erklärung von Hoeneß deutet darauf hin (hier im Wortlaut), dass der Bayern-Präsident keine Lust hatte, in die Rechtsgeschichte einzugehen. Denn Urteil sei Urteil: "Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung", schreibt er. "Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich." Eine Revision hätte zudem bedeutet, dass sich das Verfahren gegen Hoeneß viele Monate in die Länge zieht. Das geht in der Regel mit einer zusätzlichen psychischen Belastung für den Angeklagten einher.
Ist das Urteil jetzt rechtskräftig?
Nein. Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft kann in Revision gehen. Sie hatte fünfeinhalb Jahre Haft für Hoeneß gefordert. Sie prüft derzeit die mündliche Urteilsbegründung und entscheidet dann, ob sie Revision einlegt. Die Staatsanwaltschaft hat dafür bis zum 20. März um 24 Uhr Zeit. Sie wolle sich Anfang kommender Woche entscheiden, heißt es aus Justizkreisen.
Was hätte der Verteidiger für Hoeneß bei einer Revision rausholen können?
Wenn nur der Verurteilte in Revision geht, darf die Strafe vor dem Bundesgerichtshof nicht höher ausfallen. Sie kann maximal gleich bleiben oder sinken, sagt die Strafprozessordnung. Juristen nennen das Verschlechterungsverbot oder auch Verbot der reformatio in peius. Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft zusätzlich oder alleine in Revision geht. Dann ist vor dem Bundesgerichtshof wieder alles offen.
Falls die Staatsanwaltschaft ebenfalls auf Revision verzichtet: Wann muss Hoeneß ins Gefängnis?
Der Haftbefehl gegen Hoeneß ist seit seinem Erlass außer Vollzug. Denn bei Hoeneß herrscht keine Gefahr, dass er seine Straftat wiederholt und noch mal Steuern hinterzieht. Er hat auch keine Chance mehr, die Tat zu vertuschen, weil die Steuerfahnder jetzt alle Kontodaten haben. Dass er flüchtet und sich irgendwo versteckt, schließt das Gericht ebenfalls aus. Der Haftbefehl hat keine Gültigkeit mehr, wenn das Urteil rechtskräftig wird, da es sich um einen Untersuchungshaftbefehl handelt. Anschließend muss das schriftliche Urteil des Gerichts abgewartet werden. Das kann Wochen dauern. Erst dann kann eine sogenannte Ladung zum Strafantritt für Hoeneß aufgesetzt werden. In diesem Schreiben steht ein bestimmter Termin, zu dem Hoeneß die Haft antreten muss. Auch das braucht wieder Zeit - in der Hoeneß auf freiem Fuß bleibt. Kommt er dann pünktlich zum Gefängnis, kann ihm das positiv ausgelegt werden, um seine Haftbedingungen zu erleichtern.
In welches Gefängnis muss er überhaupt?
Hoeneß wird in der JVA Landsberg am Lech einsitzen. Neben dem Gefängnisgebäude liegt ein Fußballplatz. Der Tagesablauf ist in fast allen bayerischen Gefängnissen gleich. 6 Uhr Wecken, offiziell heißt das "Lebendkontrolle": Der Wachtmeister schaut, ob der Häftling am Morgen noch da und am Leben ist. Dann Frühstück und "Ausrücken" zur Arbeit. Die beginnt meist schon um 7 Uhr. Arbeit ist in den Haftanstalten Pflicht. Die Häftlinge wollen auch arbeiten, sonst säßen sie stundenlang allein in ihrer Zelle. Auch zum Arbeiten tragen sie die Anstaltskleidung, meist eine blaue Hose, ein grünes Hemd, eine feste Jacke. Die Zellen sind in Landsberg wie in den anderen JVA kein Hotelzimmer, sondern ziemlich eng: meist nur zwei Meter breit und vier Meter lang. Ein Bett, ein Tisch, ein Stuhl, ein Spind. Und eine abgeteilte Toilette. Und natürlich Gitter vor den Fenstern.
Diese Zelle ist für die nächste Zeit auch der Lebensmittelpunkt des Häftlings. Denn viel Abwechslung hat er nicht. Offiziell vorgesehen ist eine Stunde Besuch - im Monat. Manche Haftanstalten sind stolz darauf, dass sie zwei Stunden erlauben. Sonderbesuch ist nur erlaubt, wenn es unaufschiebbare Termine gibt, zum Beispiel mit dem Steuerberater. Das könnte im Fall Hoeneß durchaus vorkommen. Die Häftlinge haben einen Fernseher, aber natürlich nicht das volle Programm. Der Bezahlsender Sky für Fußballübertragungen ist nicht zu empfangen. Und es ist auch nicht wie in Fernsehfilmen, dass sich Häftlinge Kaviar aufs Zimmer bringen lassen können: Für rund 90 Euro im Monat können sie im gefängniseigenen Einkauf Zigaretten, Shampoo oder Chips kaufen. Im Knast soll nicht auffallen, wer draußen arm oder reich ist.