Die allermeisten Vereine dürften ihre Hausaufgaben schon gemacht haben, schließlich rollt in einem Monat schon wieder der Ball in der Fußball-Regionalliga Bayern, eine gute Woche später dann auch bei den Profis in Liga drei. Wer allerdings noch mit Kaderlücken kämpft oder plötzlich langwierige Verletzungen verkraften muss, der bekommt ab sofort ein paar neue Suchoptionen. Am Montag gab der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bekannt, dass er seine U23-Regelung mit Beginn der kommenden Saison geändert hat: „Das Kriterium der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt“, heißt es.
Die Regel, wonach vier deutsche U23-Spieler in jedem Kader die deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen mussten, wird ausgeweitet auf EU-Bürger sowie jene aus Ländern, die mit der EU ein Assoziierungsabkommen über eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen abgeschlossen hatten. Dazu gehören unter anderem die Türkei und Serbien. Deshalb wird es nach dieser Überarbeitung erstens nur noch sehr selten zu einem Regelverstoß kommen, wie ihn in der vergangenen Saison der bayerische Regionalligist Schwaben Augsburg mehrfach begangen hatte. Zweitens ist nun auch für den Fall, dass verstoßen wird, die Sanktion klar geregelt: Punktabzug.
„Es wird jetzt nicht mehr so ein Wirrwarr geben“, sagt Andreas Huber, Geschäftsführer beim Regionalligisten Wacker Burghausen – einfach Klarheit zu haben, sei jetzt das Wichtigste. Die vergangene Saison sei „ein Worst Case“ gewesen; nicht auszudenken, so Huber, wenn der Regelverstoß der Augsburger erst im Frühjahr passiert wäre – dann hätte man jetzt möglicherweise immer noch keine feststehenden Auf- und Absteiger. Rund ein halbes Jahr hatte es gedauert, bis das Schiedsgericht im Mai geurteilt hatte, dass Augsburg nun doch keine zwölf Punkte abgezogen bekommt. Die Begründung des Gerichts war, dass die U23-Regel sowieso nichtig sei, weil sie gegen die EU-Freizügigkeit der Arbeitsplatzwahl verstoße.
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) wollte das Thema schnell vom Tisch haben und hatte bei der Ausarbeitung der neuen Regel vor allem die beiden Regionalliga-Sprecher, Huber und Sebastian Dremmler vom FC Bayern München II, mit einbezogen. Der DFB hatte sich eine Weile bedeckt gehalten, war aber zum Handeln gezwungen gewesen, denn selbstredend betrifft das Urteil auch Arbeitnehmer im Profifußball, also in der dritten Liga, die der DFB verantwortet. Die Regel nur in Bayern zu ändern, hätte ohnehin bedeutet, dass künftig bei möglichen Aufstiegs- oder Relegationsspielen, wie zum Beispiel im Sommer 2026 zwischen den Regionalligen Bayern und Nord, unterschiedliche Anforderungen an den Kader gegolten hätten.
Formal muss der nächste DFB-Bundestag im Herbst die Umformulierung des Vorstands noch bestätigen
Der DFB erklärt, dass nun eine Überarbeitung von Paragraf 12a der Spielordnung vorgenommen wurde, und dass die Regionalligen wohl bald folgen werden. Im Grunde hatte aber der DFB mehr oder weniger den Vorschlag des BFV übernommen, der die Überarbeitung seines Paragrafen 25 Nr. 2 bald bekannt geben wird. Formal muss der nächste DFB-Bundestag im Herbst diese im Umlaufverfahren beschlossene Umformulierung des DFB-Vorstands noch bestätigen.
Die ersten Reaktionen fallen recht gelassen aus. Drittligist TSV 1860 München erklärt auf Anfrage, dass die Regeländerung keinerlei Auswirkungen auf die Kaderplanung haben werde, und obendrein auch nicht auf den Fördertopf, wonach jede Spielminute, die ein deutscher U23-Spieler auf dem Feld steht, vom Verband subventioniert wird. Die Logik dahinter ist, dass es sich dabei nicht um eine Diskriminierung handelt, sondern um einen zusätzlichen Anreiz.
Bei Wacker Burghausen hatten sie sich im Zuge des Rechtsstreits mit Schwaben Augsburg – Wacker war einer von vier Vereinen gewesen, die geklagt hatten – grundsätzlich für die damals bestehende Regel ausgesprochen. Die Idee, deutsche Spieler stärker zu fördern und, bis zu Ende gedacht, dadurch die Qualität der Nationalmannschaft zu verbessern, fand nach BFV-Umfragen bis zuletzt rund die Hälfte der Regionalliga-Vereine sinnvoll. Allerdings berge die Neuerung auch einen Vorteil für Burghausen, findet Huber: „Wir als Grenzstadt hatten so eine Art Halbkreis, in dem wir nach zusätzlichen U23-Spielern suchen konnten.“ Jetzt könne man im Zweifelsfall auch noch einen U23-Spieler mehr aus Österreich holen – der möglicherweise sowieso viel näher wohnt als so mancher Oberbayer. Aus dem aktuellen Kader betrifft die Neuerung bereits den Verteidiger Lukas Walchhütter. Insofern könnte die Überarbeitung der U23-Regel dazu beitragen, dass Europa ein klitzekleines bisschen mehr zusammenwächst.