Auf der Homepage des Fußball-Weltverbands Fifa gibt es auf einer Unterseite eine Liste aller Vereine, die aktuell von einer Transfersperre betroffen sind. Im Menü „Deutschland“ war dort am Montag nur noch der 1. FC Köln angezeigt, der Regionalligist Türkgücü München nicht mehr. Somit hat der Verein, wie kürzlich auch angekündigt, das Problem vor Beginn der nächsten Transferphase lösen können. Der kroatische Verein Slaven Belupo hatte sich an die Fifa gewandt, weil Türkgücü in seiner Zeit als Drittligist eine Transfersumme nicht bezahlt hatte. Nach SZ-Informationen ging es damals um 90 000 Euro. Türkgücü-Präsident Taskin Akkay hatte vor zwei Wochen erklärt, dass man mit dem Verein einen Kompromiss geschlossen habe, über die Höhe der Zahlung gab Akkay keine Auskunft.
Türkgücü ist nun umgehend auf dem Transfermarkt aktiv geworden und präsentierte Anfang der Woche in Michael Hutterer vom TSV Landsberg den ersten Zugang für die kommende Spielzeit. Am vergangenen Wochenende hatte der Verein zudem zu Sichtungstagen eingeladen, die in den sozialen Medien hohe Wellen geschlagen hatten. Türkgücü hatte dafür nämlich eine Teilnahmegebühr von 299 Euro verlangt, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Transfersperre noch gar nicht aufgehoben war. Trotzdem seien rund 40 Spieler gekommen, hieß es.
Trotz all der Personalplanungen ist jedoch die Regionalliga-Teilnahme für Türkgücü in der kommenden Spielzeit immer noch nicht gesichert. Wie berichtet, muss der Verein das Grünwalder Stadion als Heimspielstätte verlassen, das Dantestadion dient nun als Ausweichstadion – aber eben auch nicht als mehr. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) erklärte auf Nachfrage, dass Türkgücü verpflichtet sei, eine uneingeschränkte Stadionverfügbarkeit nachzuweisen. Konkret bedeutet das: Es muss ein Mietvertrag über alle 17 Heimspiele im selben Stadion vorgelegt werden, auch wenn dann ein Ausweichen ins Dantestadion erlaubt ist. Nach SZ-Informationen fand vor zwei Wochen in Ingolstadt ein Treffen mit BFV- und Vereinsvertretern statt, um noch einmal unmissverständlich darauf hinzuweisen. Die Frist für den Nachweis endet am 28. Juni.