Süddeutsche Zeitung

Streit um Pokal-Spiel gegen Schalke:Türkgücü spricht von "Micky-Maus-Gericht"

Der Münchner Drittligist unterliegt gegen den Bayerischen Fußball-Verband und darf nun endgültig nicht am DFB-Pokal teilnehmen - der Verein findet, das Urteil sei "dahingerotzt".

Von Christoph Leischwitz

Und jetzt, endlich, könne man es mit Franz Beckenbauer sagen: "Geht's raus und spielt's Fußball." So begann ein Text von Rainer Koch, betitelt mit "breaking news", den er am Dienstagabend auf Facebook postete: Das juristische "Schauspiel" sei endlich vorbei, so der Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), ein gelernter Jurist. Das monatelange Theater um den bayerischen DFB-Pokal-Startplatz habe endlich ein Ende. Und es bleibt dabei: Der Regionalligist FC Schweinfurt tritt gegen Schalke 04 an, nicht Türkgücü München, jener Drittligist, der findet, ein Anrecht auf Aufstieg und Pokalteilnahme zu haben. Anpfiff für das letzte ausstehende Erstrundenspiel, das eigentlich schon am 13. September hätte stattfinden sollen, ist nun am kommenden Dienstag um 16.30 Uhr.

Auf Schalke, wie Schweinfurt es ursprünglich auch geplant hatte, weil sich ein Spiel im eigenen Stadion ohne Zuschauer nicht rechnet. Türkgücü übrigens hatte geplant, die Partie am Mittwoch im heimischen Grünwalder Stadion auszutragen.

Entschieden hat das, "final", wie Koch schrieb, ein Schiedsgericht in Nürnberg, das der BFV angerufen hatte. Türkgücü aber wollte diesen Austragungsort für das Gerichts-Finale nicht anerkennen und hatte vergangene Woche das Bayerische Oberste Landesgericht angerufen, mit der Begründung: "Es gibt zwischen dem BFV und Türkgücü München keine wirksame Schiedsvereinbarung, erst recht nicht für einen Streit über die Meldung zum DFB-Pokal."

Dort aber wurde der Antrag Ende vergangener Woche zurückgewiesen. In der Begründung hieß es: "Schiedsgerichte sind in der Lage, Streitigkeiten zeitnah auch in der Hauptsache einer endgültigen Entscheidung zuzuführen, um so für den schnelllebigen Fußballsport Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu leisten. Diese Vorteile der Sportgerichtsbarkeit gelten nicht nur für den Antragsgegner, sondern auch für die Antragsteller."

Am Montag fand die mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht statt. Für Türkgücü war Geschäftsführer Max Kothny nach Nürnberg gereist. Und der hatte wenige Minuten nach den "breaking news" am Dienstagabend eine überaus klare Meinung zum Ergebnis: Es handele sich um ein "Micky-Maus-Gericht", das Urteil sei "dahingerotzt" - und das dürfe man auch so schreiben. Weil die ausführliche Begründung erst am Mittwoch öffentlich gemacht werden soll, konnte Kothny nicht ins Detail gehen, sagte aber nur so viel: "Es wundert mich nicht, warum das Schiedsgericht am Montag die Öffentlichkeit nicht zugelassen hat."

Das Vorgehen habe mit einer vernünftigen Gerichtsbarkeit nichts zu tun. Koch sieht das naturgemäß anders, betonte am Dienstag noch einmal deutlich die Unabhängigkeit des Schiedsgerichts, das naturgemäß kein Organ des BFV ist. Die Richter werden vom Präsidenten des offenkundig fußball-unabhängigen Oberlandesgerichts in Nürnberg ernannt.

Kothny wollte es immer noch nicht ganz wahrhaben, dass Türkgücü nun endgültig vom Pokal ausgeschlossen sein soll. Man werde Rücksprache mit den Anwälten halten, ob man gegen dieses Schiedsgerichtsurteil vorgehen könne. Wahrscheinlich ist dies aber nur im Nachgang nach dem Spiel möglich, zum Beispiel in Form einer Schadenersatzklage. Man sehe "schwere kartellrechtliche Fehler", die gemacht worden seien, so Kothny. Und man werde, wenn nötig, bis zum Bundesgerichtshof gehen. Die Reaktion des Geschäftsführers legt nahe, dass der Verein im Streit um die Pokalteilnahme schon seit Längerem auch ein Grundsatzurteil anstrebt.

Der Streit hatte sich lange angebahnt und war am 11. September vor dem ordentlichen Gericht gelandet. Im Kern war es um die Frage gegangen, welche Vereine während der coronabedingten Unterbrechung der Regionalliga Bayern einen Anspruch auf den Aufstieg und den DFB-Pokal haben. Türkgücüs Präsident Hasan Kivran hatte Ende Juli eine ursprüngliche, mündliche Abmachung aufgekündigt - mit der Begründung, der FC Schweinfurt habe die ordnungsgemäße Lizenzierung der Münchner für die dritte Liga angezweifelt.

48 Stunden vor dem Pokalspiel hatten Türkgücüs Anwälte dann eine Einstweilige Verfügung am Landgericht München I erwirkt. Nach einer mündlichen Verhandlung hatte das Gericht diese zurückgenommen, aber den BFV zugleich beauftragt, in der Sache neu zu entscheiden und die Spielordnung anzupassen. Der Verband war daraufhin in Berufung gegangen.

Nun hat sich also doch der Jurist Koch durchgesetzt. "Der BFV steht für sportlich faire Regelungen. Das ist heute auch so gerichtlich bestätigt worden", heißt es in seiner Stellungnahme. Der Ball wird bald rollen, im Rest des Landes wird der Streit dann bald vergessen sein. Rechtsfrieden wird aber zwischen den Streitenden wohl noch lange Zeit nicht herrschen.

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SZ vom 28.10.2020/jbe
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