Die bisherige Spielbetriebsgesellschaft (KGaA) des TSV 1860 München ist mit ihrem Einspruch beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) gegen den Zwangsabstieg aus der dritten Liga erwartungsgemäß gescheitert. Der DFB gab am Mittwoch bekannt, dass sein Bundesgericht die Verwaltungsbeschwerde zurückgewiesen hatte. Manfred Paula, Geschäftsführer der mittlerweile in Vorinsolvenz befindlichen KGaA, hatte diesen von Investor Hasan Ismaik gewünschten Schritt unternommen unter der Bedingung, dass Ismaik die Anwälte stellt. Nun wurde die Entscheidung bestätigt, den Münchnern trotz sportlicher Qualifikation die Zulassung für die dritte Liga in der kommenden Saison zu verweigern. Das Urteil des Bundesgerichts ist den Angaben zufolge auf DFB-Ebene letztinstanzlich.
TSV 1860 MünchenWarum die Löwen mit ihrer Beschwerde beim DFB scheitern
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Das Bundesgericht lehnt den Einspruch des TSV 1860 gegen den Entzug der Drittligalizenz ab. Was in dem Urteil steht – und wann mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu rechnen ist.
Von Christoph Leischwitz und Markus Schäflein
