Mueller gegen TSV 1860 MünchenMuss Ismaik-Bruder Yahya jetzt in den Zeugenstand?

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Vom Wiesntisch ans Landgericht? Yahya Ismaik (vorne).
Vom Wiesntisch ans Landgericht? Yahya Ismaik (vorne). Ulrich Wagner/Imago
  • Der Prozess des ehemaligen Geschäftsführers Oliver Mueller gegen den TSV 1860 München um 400 000 Euro Gehalt geht weiter, da das Urteil nicht verkündet wurde.
  • Das Gericht prüft, ob Mueller bei Auftragsvergaben Pflichtverletzungen beging und ob die außerordentliche Kündigung rechtzeitig erfolgte.
  • Möglicherweise muss Yahya Ismaik als Zeuge aussagen, da er Drohungen gegen Mueller ausgesprochen haben soll.
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Immer noch kein Urteil: Der Prozess des früheren Geschäftsführers Oliver Mueller gegen den TSV 1860 geht in die nächste Runde. In den Fokus rückt die Frage, womit die Investorenseite tatsächlich gedroht hat.

Von Markus Schäflein

Für Donnerstagvormittag war am Landgericht München I eine Urteilsverkündung angesetzt, doch dann verkündete Richter Harald König nur: „Das Urteil wird nicht verkündet.“ Es geht also weiter im endlosen Prozess, in dem der ehemalige Finanz-Geschäftsführer Oliver Mueller gegen seine außerordentliche Kündigung durch den TSV 1860 München klagt; es geht um ausstehende Gehaltszahlungen von mehr als 400 000 Euro.

Dabei steht unter anderem die sogenannte Erklärungsfrist im Mittelpunkt – die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des angemahnten Fehlverhaltens ausgesprochen worden sein. Zudem ist weiter die Frage, ob Mueller überhaupt Pflichtverletzungen begangen hat. Ihm wurden etwa verschiedene Auftragsvergaben vorgeworfen – zum Beispiel an IT-Dienstleister, Grafiker und für eine Zukunftsstudie. „Der Ermessensspielraum eines kaufmännischen Geschäftsführers ist natürlich groß“, sagte König: „Er ist nicht für jeden Auftrag, den er vergibt, zustimmungspflichtig, sondern nur für Grundlagengeschäfte.“

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Ein solches jedoch „könnte die Stadionfrage möglicherweise sein“. Sprich: „Wenn er ein Gutachten zur Stadionfrage in Auftrag gibt, hätte er möglicherweise die Gesellschafter vorher fragen müssen.“ Die Investorenvertreter hätten dem Vorhaben dann möglicherweise nicht zugestimmt. Allerdings handelte es sich bei Muellers Studie nicht um ein Stadiongutachten im eigentlichen Sinne, sondern um eine allgemeine Bestandsaufnahme mit Statistiken.

Eine entscheidende Frage ist aus Sicht des Gerichts offenbar auch, wie stark die Drucksituation war, die die Investorenseite aufgebaut hatte, um den von ihr ungeliebten Mueller loszuwerden – sprich: Drohte sie wirklich mit der Insolvenz? „Die Beklagte muss darlegen, dass tatsächlich dieses ganze Investment – Herr Mueller behauptet, 80 Millionen seien da schon investiert worden – wirklich wegen Herrn Mueller infrage gestellt worden wäre. Da habe ich Zweifel“, sagte König: „Aber dazu müsste möglicherweise der Bruder als Zeuge gehört werden.“ Also Yahya Ismaik, der Bruder von Investor Hasan Ismaik, der die Drohung ausgesprochen haben soll.

Beide Seiten erhielten vom Gericht einen erneuten Hinweisbeschluss, in dem sie aufgefordert werden, weitere Dokumente und Aussagen nachzuliefern. Dafür haben sie einen Monat Zeit, der nächste Gerichtstermin ist bisher nicht bestimmt. Fortsetzung folgt.

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