Genussscheine, Bridgeloan, Fortführungsprognosen – beim chronisch verschuldeten TSV 1860 München haben sich in den Sprachgebrauch der Fans Begriffe eingeschlichen, die sonst eher Finanzexperten geläufig sind. Etabliert hat sich auch die Formulierung, der frühere Geschäftsführer Oliver Mueller habe Teile des von Investor Hasan Ismaik gewährten Bridgeloans, also Überbrückungskredits, „missbräuchlich“ verwendet. Diese liebgewonnene Formulierung räumte nun das Landgericht München I am Donnerstag beiseite, im dritten Teil des Prozesses, in dem Mueller gegen seine außerordentliche Kündigung klagt. Es hieß ja immer, das Geld aus dem Kredit habe nicht für den Spielerkader verwendet werden dürfen; einen solchen Passus fand das Gericht im Vertrag aus dem Jahr 2023 aber gar nicht. Also auch: keinen Missbrauch.
TSV 1860 MünchenEin Investor, der 50 + 1 zieht
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Der fristlos gekündigte Geschäftsführer Oliver Mueller ist vor Gericht auf ganzer Linie auf Siegkurs gegen den TSV 1860. Der Prozess zeigt, wie sehr das damalige Präsidium unter dem Druck der Investorenseite um Hasan Ismaik stand.
Von Markus Schäflein
