TSV 1860 MünchenWie Ismaik gegen den Lizenzentzug klagt

Lesezeit: 4 Min.

Zurück bei seinem Dauerthema: Hasan Ismaik.
Zurück bei seinem Dauerthema: Hasan Ismaik. Ulrich Wagner/Imago

Der Investor der Löwen beklagt erneut die 50+1-Regel: Der DFB dürfe nicht „tatenlos“ zusehen, wenn der Stammverein sie „missbräuchlich“ verwende. Der DFB selbst hat darauf eine eindeutige Antwort.

Von Markus Schäflein

SZ bei Google bevorzugen

Im Einspruch der Profifußballfirma des TSV 1860 München gegen den Lizenzentzug für die dritte Fußball-Liga ist ein erster Schritt erfolgt. Die zuständigen Gremien des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) für Spielbetrieb und Zulassungsverfahren haben in einer überaus ausführlichen Stellungnahme an das DFB-Bundesgericht beantragt: „Die Verwaltungsbeschwerde vom 18.06.2026 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.“ Das ist weniger überraschend als die Details, die das Schreiben über das Vorgehen der Gesellschaft (KGaA), die sich mittlerweile in Vorinsolvenz befindet, und der Anwälte der Investorenseite verrät. KGaA-Geschäftsführer Manfred Paula hatte eingeräumt, die Beschwerde einzulegen, sofern HAM, die Firma von Investor Hasan Ismaik, die Juristen stellt und bezahlt.

Zur SZ-Startseite

MeinungTSV 1860 München
:Eine ernst zu nehmende Opposition gibt es beim TSV 1860 nicht mehr

SZ PlusKommentar von Markus Schäflein

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: