Testosteron-Limit:Teilerfolg für Caster Semenya

Nun steht also fest, wie lange der umstrittene neue Paragraf Bestand haben wird, den der Leichtathletik-Weltverband IAAF zuletzt zu Lasten von Läuferinnen wie die Südafrikanerin Caster Semenya in sein Reglement gepflanzt hat: nämlich nicht mal einen Monat. Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte am Montagabend Berichte südafrikanischer Medien, wonach die 28-Jährige fürs Erste wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile antreten darf. Semenyas Anwalt Gregg Nott teilte zudem mit, das Gericht habe die IAAF angewiesen, die umstrittene Regel fürs Erste einzufrieren und sich bis zum 25. Juni zu äußern. Danach wolle die Kammer ein neues Verdikt fällen.

Semenya, zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin und dreimalige Weltmeisterin, geht vor dem Bundesgericht derzeit gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes Cas in Lausanne vor. Dieser hatte Anfang Mai eine Regel der IAAF für rechtens erklärt, mit der eine Testosteron-Obergrenze für Mittelstreckenläuferinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie festgesetzt wird. Athletinnen wie Semenya, deren Körper von Natur aus höhere Werte des Sexualhormons produzieren, müssen ihren Testosteronspiegel demnach unter einen Grenzwert drücken - fünf Nanomol pro Liter Blut für körpereigenes Testosteron - damit sie bei Rennen bei den Frauen antreten dürfen. So wolle man einen unverhältnismäßigen Vorteil verhindern, den diese Läuferinnen auf Strecken von 400 Metern bis zur Meile genießen, hatte die IAAF argumentiert.

Semenya hatte zuletzt angekündigt, sich der dafür vorgeschriebenen Medikamentenkur zu verweigern. Für das Diamond-League-Meeting in Stanford/USA am 30. Juni hatte sie sich nicht für ihre Paradestrecke, die 800 Meter, eingeschrieben, sondern für die 3000 Meter, die nicht unter die neue IAAF-Regel fallen. Jetzt darf Semenya auf jeden Fall bis zum nächsten Spruch des Bundesgerichts am 25. Juni wieder uneingeschränkt bei internationalen Rennen starten. "Ich danke den Schweizer Richtern für diese Entscheidung. Ich hoffe, dass ich nach meinem Einspruch wieder frei laufen kann", wurde sie am Montag in einem Schreiben ihrer Anwälte zitiert. "Ich bin eine Frau, und ich bin eine Weltklasse-Athletin", hieß es in der Mitteilung weiter. Und: "Die IAAF wird mir keine Medikamente aufzwingen oder mich stoppen, zu sein, wer ich bin."

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