Streit beim TSV 1860 München:Wiedersehen vor Gericht

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Noor Adnan Hasan Basha, der Cousin von 1860-Investor Hasan Ismaik, verklagt den TSV 1860 München auf Anstellung. Der Verein habe ihm ein unbefristetes Anstellungsverhältnis als Scout zugesichert - als Zeuge wird auch der frühere Vereinspräsident Dieter Schneider erwartet.

Von Philipp Schneider

An diesem Mittwoch findet am Arbeitsgericht München der Gütetermin in der Streitfrage Noor Adnan Hasan Basha gegen die TSV 1860 München von 1860 GmbH & Co. KGaA statt, die von Geschäftsführer Robert Schäfer vertreten wird. Basha, der Cousin von Vereinsinvestor Hasan Ismaik, klagt rückwirkend auf die Anerkennung eines "unbefristeten" Anstellungsverhältnisses als Scout bei Sechzig, das ihm Schäfer zugesichert habe.

In der mehrseitigen Klageschrift fordert Michael Scheele, Bashas Anwalt, zudem die Zahlung eines "rückständigen Bruttolohns" in Höhe von 25 000 Euro "für den Zeitraum Februar 2013- Juni 2013" an Basha. Im November hatte Schäfer in einem Schreiben an die Ausländerbehörde eine Anstellung Bashas in Aussicht gestellt, mit den Worten: "Das monatliche Bruttogehalt des Herrn Basha wird ca. 5.000,00 betragen."

Die Einigung über den "Abschluss des streitgegenständlichen Arbeitsverhältnisses", so heißt es in Scheeles Klage, sei dann am 7. Januar anlässlich eines Besuchs von Ismaik in München "bestätigt" worden. Als Zeuge wird Dieter Schneider genannt, der ehemalige Vereinspräsident. Basha habe seine Arbeit als Scout am 28. Januar auch aufgenommen, "als ihm persönlich von dem Geschäftsführer" ein eigenes Bürozimmer im "dritten Stockwerk des Anwesens" in der Grünwalder Straße "zugeteilt" worden sei.

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Basha habe "tatsächlich, wie vereinbart, Ausschau nach Talenten gehalten, und zwar sowohl in der Region Nahost/Nordafrika als auch in Deutschland", auch wenn er sich zu Beginn darauf konzentriert habe, "eine reibungslose Kommunikation zwischen der Beklagten (KGaA von 1860, d. Red.) und deren Hauptgesellschafter (Ismaik, d. Red,) zu ermöglichen". Die Tatsache, dass Schäfer an Bashas Scouting-Berichten "nicht interessiert war", ändere nichts daran, dass Basha "die Tätigkeit ausgeübt" habe, argumentiert der Anwalt.

Robert Schäfer, so Scheeles Vorwurf, habe sich auch deshalb geweigert, Basha den versprochenen Arbeitsvertrag auszuhändigen, weil er "ein gewisses Wohlverhalten" des Jordaniers vermisst habe. Womit Schäfer, laut Scheele, die "aus seiner Sicht einseitige (also Schäfer-kritische, d. Red.) Berichterstattung über Geschehnisse bei der Beklagten an die Adresse des Hauptgesellschafters" gemeint habe. Davon abgesehen sei es nicht legitim, dass Schäfer die "schriftliche Bestätigung der bereits mündlich getroffenen Vereinbarung" von einer Zahlung Ismaiks in Höhe von 13 Millionen Euro abhängig machen wollte.

Der Gütetermin ist eine mündliche Verhandlung zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien. Viel Glück.

© SZ vom 28.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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