Aberkannter Weltcupsieg:Stefan Luitz' rechtlicher Stresstest

Stefan Luitz 2018 in Saalbach-Hinterglemm

Enttäuscht: Stefan Luitz ist seinen ersten Weltcupsieg schon wieder los.

(Foto: dpa)

Dass der deutsche Skifahrer künstlichen Sauerstoff eingeatmet hat, war grob fahrlässig. Und doch können alle Athleten davon profitieren, wenn Luitz vor den Sportgerichtshof zieht.

Kommentar von Johannes Knuth

Auf einem der Internet-Profile des Skifahrers Stefan Luitz ließ sich der Schnappschuss am Donnerstagmittag noch besichtigen: Dritter Thomas Tumler, Zweiter Marcel Hirscher, Erster Stefan Luitz, SC Bolsterlang. Der 26-Jährige war Anfang Dezember, beim Riesenslalom in Beaver Creek, nach vielen Rückschlägen und Verletzungen "endlich an der Spitze" angelangt, so lautete damals seine Bildunterschrift. Am Donnerstagmittag war das Foto also noch für alle Welt zu sehen, fast so, als wolle Luitz unterstreichen, dass er das nicht einfach akzeptiert: dass der Weltverband Fis ihm seinen ersten Sieg im Weltcup kurz zuvor endgültig aberkannt hatte.

Bei allen Emotionen, durch die der Athlet nun watet: Das Urteil ist im Grunde konsequent. Luitz hatte damals zwischen beiden Läufen künstlichen Sauerstoff eingeatmet. Das verbieten die Hausregeln der Fis, denen sich jeder Fahrer unterwirft - der entsprechende Passus steht ganz vorne in der Erklärung, die jeder Athlet unterzeichnet, ehe ihn der Weltverband mit einer Lizenz ausstattet.

Luitz will gegen das Urteil vorgehen - verständlicherweise

Dass Luitz und der deutsche Verband stets auf das Regelwerk der Welt-Anti-Doping-Agentur verwiesen, die die Sauerstoffzufuhr nicht sanktioniert, ist verständlich, aber nur bedingt hilfreich. Nicht alle Experten sind sich einig, ob die künstliche Beatmung in großen Höhen, wie in Beaver Creek, nicht doch physiologische Wirkungen erzielt. Studien zufolge kann Sauerstoff die Leistung fördern, sagt der Pharmakologe Fritz Sörgel, "auch wenn mich diese Studien nicht vollends überzeugen - weil die individuelle Reaktion sehr unterschiedlich sein kann". Gesichert ist nur, dass die Szene durchaus etwas auf die Sauerstoffzufuhr gibt, im Training etwa; die Fahrer sollen so schneller regenerieren und sich nicht so leicht verletzen. Auch das zählt zum Körpertuning in einem Sport, in dem oft Hundertstelsekunden entscheiden, ob eine Karriere in neue Sphären gehoben wird. Oder eben auch nicht.

Es irritiert also nach wie vor, warum die Verantwortlichen damals so handelten, wie sie handelten. Luitz habe den Sauerstoff einatmen wollen, weil ihm das Selbstvertrauen gebe, sagten sie im DSV. Sie holten Rat bei drei Ärzten ein, die keine Bedenken anmeldeten, auch mit Verweis aufs Wada-Reglement. Doch niemand prüfte die Fis-Regeln, niemand studierte jenes Wada-Dokument, das betont, dass Weltverbände in der Sauerstoff-frage nach eigenen Regeln spielen können. Stattdessen wagten sie sich im DSV auf undurchsichtiges Terrain, ohne alle Leitplanken im Regelwerk verortet zu haben. Man kann das "Ärger über die eigene Blödheit nennen" (Cheftrainer Mathias Berthold), man kann das auch als grob fahrlässig klassifizieren. Beides verdient im Grunde keine Nachsicht.

Und doch ist verständlich, wenn Luitz nun weiter gegen das Urteil vorgeht, als Nächstes beim Internationalen Sportgerichtshof. Die Frage ist ja schon, wie solide das Fundament ist, auf dem die Fis ihr Verdikt errichtet hat, beziehungsweise: wie die Wada etwas erlauben kann, das die Fis verbietet. Da dürfte sich ein rechtlicher Stresstest durchaus lohnen, auch im Sinne aller Athleten. Was auch immer das am Ende für Stefan Luitz' Schnappschuss aus Beaver Creek bedeutet.

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