Sportpolitik:Post aus Schwetzingen

Travis Tygart im Sportausschuss des Bundestages

"Aus unserer Sicht läuft es gut an und ist es sehr erfreulich, dass das Gesetz nach so kurzer Zeit schon Früchte trägt": Nada-Vorstandsmitglied Lars Mortsiefer.

(Foto: Marc Tirl/dpa)

Ein Anwalt aus Baden-Württemberg bringt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Anti-Doping-Gesetz auf den Weg. Die Nationale Anti-Doping-Agentur findet die neuen Möglichkeiten gegen Betrüger dagegen weiter gut.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Wenn das Bundesverfassungsgericht nach den Oster-Feiertagen wieder seine Arbeit aufnimmt, dann dürfte es ein Dokument im Briefkasten haben, das erheblichen sportpolitischen Zündstoff birgt. Es geht um das neue Anti- Doping-Gesetz - und vor allem die Kritik daran. Der Schwetzinger Rechtsanwalt Manfred Zipper hat in diesen Tagen eine Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet und schickt diese nun nach Karlsruhe. "Das Gesetz ist kurz, klar, hart und wirksam", hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bei dessen Einführung gerühmt. Jetzt muss das Gericht also prüfen, ob es auch ein fünftes Adjektiv verdient: verfassungskonform.

Seit dem 1. Januar gilt das Anti-Doping-Gesetz in Deutschland. Das Kernargument der Befürworter war stets klar: Der Sport kann das immense Dopingproblem nicht lösen. Er verhandelt immer nur Einzel- fälle, und das auch nur mit beschränkten Möglichkeiten. Um das System aufzudecken und an die Hintermänner heranzukommen, braucht es staatliche Ermittlungsmethoden - das zeigten alle großen Dopingfälle der Vergangenheit, etwa der von Amerikas Radprofi Lance Armstrong.

Und kaum ist das Gesetz in Kraft, dient es schon in zahlreichen Fällen als Grund- lage für staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten. Rund um den schwäbischen Ringer-Klub ASV Nendingen gibt es Ermittlungen gegen mehrere Athleten, medizinische Betreuer und einen Trainer wegen des Verdachts auf verschiedene Verstöße gegen das Gesetz. In Saarbrücken ist die Staatsanwaltschaft im Fall des positiv getesteten Leichtathletik-Sprinters Rouven Christ aktiv. In Kassel durchsuchte der Zoll die Wohnung einer Athletin sowie zwei weitere Objekte und fand unter anderem 58 Tabletten mit dem Wirkstoff Metandienon, der beim Aufbau von Kraft und Körpergewicht hilft. Und nach SZ-Informationen gibt es noch mindestens einen weiteren Fall, in dem bei der Einreise eines deutschen Sportlers über einen Flughafen Präparate sichergestellt worden sind.

Drei Monate, fast eine Handvoll Fälle, Zweck erfüllt? Lars Mortsiefer, Vorstandsmitglied der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada), ist jedenfalls zufrieden. "Aus unserer Sicht läuft es gut an und ist es sehr erfreulich, dass das Gesetz nach so kurzer Zeit schon Früchte trägt."

Für ihn zeigt sich am Beispiel der Ringer aus Nendingen sehr gut, wie sich die Gesetzeslage verbessert hat. Im vergangenen Jahr hätte die Nada bei einer positiven Dopingprobe eine Anzeige nach dem Arzneimittelgesetz stellen können, weil beim Nachweis einer verbotenen Substanz die Möglichkeit besteht, dass jemand das Präparat verbotenerweise in einer größeren Menge besitzt. Aber in 99 von 100 Fällen wäre danach wohl nicht viel passiert. Jetzt aber erstattete die Nada auf Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes Anzeige, weil sie zwei Athleten auf das Herzmittel Meldonium testete, und kurz darauf begann die Staatsanwaltschaft Freiburg ihre Ermittlungen. Inzwischen sind diese ausgeweitet, es geht nicht mehr nur um Meldonium, sondern auch um den Verdacht, dass verbotene Methoden zum Einsatz kamen. Von den Ergebnissen solcher Ermittlungen wiederum kann nach der neuen Gesetzeslage auch die Nada erfahren - und entsprechend reagieren, etwa mit konkreten Kontrollen bei Athleten. "Es ist genau das, was wir uns erhofft haben", sagt Mortsiefer.

Aber so positiv wie er sehen das neue Gesetz längst nicht alle. Schon während der langen Entstehungsphase gab es aus diversen Richtungen Kritik, und im Prinzip mischten sich dabei zwei Gruppen: Die eine lehnte ein Anti-Doping-Gesetz generell ab, die andere hieß es in seiner jetzigen Form nicht gut. Des Öfteren war dabei auch von einer möglichen Verfassungsbeschwerde die Rede, doch für einen solchen Schritt brauchte es erst einmal einen konkreten Fall - und den hat jetzt Rechtsanwalt Zipper, der diverse Personen des Ringer-Klubs ASV Nendingen vertritt.

Er moniert vor allem eine Asymmetrie zwischen Sport- und Strafrecht. Im Sportrecht reicht für eine Sperre ein Anscheinsbeweis, also eine positive Dopingkontrolle. Und wer zu dem Befund schweigt und nichts Entlastendes vorbringt, wird in jedem Fall sanktioniert. Im Strafrecht hingegen braucht es einen klaren Schuldbeweis. Außerdem zählt es zu den Grundsätzen, dass es sich für den Beschuldigten nicht nachteilig auswirken kann, wenn er schweigt. Daneben sieht Zipper kritisch, dass das sogenannte Bestimmtheitsgebot an mehreren Stellen nicht eingehalten worden sei. Ein Beispiel: Das Gesetz verbietet Selbstdoping nur den zirka 7000 Sportlern, die dem Testpool der Nada angehören oder "Einnahmen von erheblichem Umfang" erzielen. Aber die Zusammensetzung des Testpools kann variieren.

Der Marburger Strafrechtler und langjährige Anti-Doping-Gesetz-Befürworter Dieter Rössner sieht eine Verfassungs- beschwerde als "Sturm im Wasserglas". Er konstatiert zwar auch manche Schwäche im Gesetz, glaubt aber fest daran, dass es verfassungskonform sei. Die Asymmetrie sieht er nicht. Für im Sportrecht erlangte Aussagen gebe es im Strafrecht schlicht ein Verwertungsverbot. Und die fehlende Bestimmtheit sei "ein Manko mancher moderner Gesetze", das sich durch einige grundlegende Urteile bald einpegele.

Nun ist also das Bundesverfassungs- gericht am Zug. Doch bis dieses sein Urteil spricht, kann viel Zeit vergehen. Die Staatsanwaltschaften könnten fürs Erste weiterermitteln - und sehr wahrscheinlich gibt es bald schon die nächsten Fälle, in denen das neue Anti-Doping-Gesetz greift.

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