DOSBNeuer Knatsch in der Sportfamilie

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Im DOSB geht es mal wieder um eine Machtfrage zwischen Spitzenverbänden und Landessportbünden.
Im DOSB geht es mal wieder um eine Machtfrage zwischen Spitzenverbänden und Landessportbünden. Laszlo Pinter/dpa

Wer darf künftig ins Präsidium? Wer entscheidet über den nationalen Olympia-Kandidaten? Im deutschen Sport spitzt sich der Konflikt zwischen den Interessengruppen zu.

Von Johannes Aumüller

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Die Vertreter der Landessportbünde fühlten sich überrollt. Der gute Geist vorangegangener Absprachen sei zerstört worden. Es brauche dringend „ein deutliches Signal zur Wiederherstellung des Vertrauens“. Ansonsten sei es unmöglich, den angedachten Weg gemeinsam weiterzugehen.

Rund 20 Jahre sind diese Sätze alt. Damals ging es um die Gründung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als neuen Dachverband für den kompletten deutschen Sport. Quasi seit dem ersten Tag dieses Konstruktes beschlich die Landessportbünde die Sorge, zu kurz zu kommen gegenüber der anderen großen Verbändesäule, wie das im DOSB-Sprech heißt: den Spitzenverbänden von Leichtathletik bis Taekwondo. Das war über die Jahre mal stärker und mal schwächer ausgeprägt, nun spitzt sich der Konflikt in der Sportfamilie mal wieder zu.

Rund um die Mitgliederversammlung in Frankfurt an diesem Wochenende stehen zwei markante Machtfragen an: bei der künftigen Besetzung des Präsidiums – und bei der Diskussion, wer eigentlich über den deutschen Olympia-Kandidaten entscheidet.

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Der DOSB präzisiert das Verfahren, wie er im kommenden Jahr den nationalen Olympiakandidaten küren will. Doch in zentralen Punkten herrscht weiter keine Klarheit.

SZ PlusVon Johannes Aumüller und Johannes Knuth

Zur ersten Frage haben die Landessportbünde (LSB) einen ungewöhnlichen Antrag eingebracht. Bisher sitzen im DOSB-Präsidium ein Präsident und fünf Vizepräsidenten. Vor einigen Jahren wurde eine Geschlechterquote in den Statuten verankert, sonst gibt es formal keine Einschränkungen und kann die Mitgliederversammlung frei entscheiden, wen sie ins Präsidium wählt. Doch jetzt wollen die Landessportbünde das Prinzip radikal verändern.

Die Zahl der Vizepräsidenten soll auf vier sinken und zugleich sollen diverse Interessengruppen das verbriefte Recht auf einen Platz im Präsidium haben: je einer für die olympischen Spitzenverbände, die nichtolympischen Spitzenverbände, die Landessportbünde und die Verbände mit besonderen Aufgaben. Konkret würde das heißen: Jede Gruppe schaut für sich einen Vertreter aus und entsendet diesen dann nur noch ins Präsidium. Die Mitgliederversammlung wählt nicht mehr die einzelnen Präsidialen, sie bestätigt nur noch die einzelnen vorgeschlagenen Namen.

Die olympischen Spitzenverbände verfügen in der Mitgliederversammlung über die Mehrheit

Es sei in der LSB-Runde bemängelt worden, „dass die Interessenvertretung der Landessportbünde nicht im Präsidium abgebildet wird“, begründet Jürgen Scholz, Präsident des baden-württembergischen Sportbundes und derzeit Sprecher der Landessportbünde, den Vorstoß. Das solle „kein Affront gegen die Spitzenverbände“ sein.

In der Tat ist bei der Zusammensetzung des Präsidiums etwas in Bewegung geraten. Zwar hat es sich traditionell dank der üblichen Hinterzimmerabsprachen oft so ergeben, dass auch ohne formale Proporzvorschrift alle Interessengruppen irgendwie vertreten waren. Aber zuletzt gab es zwei markante Einschnitte. 2022 wurde die frühere Bahnrad-Olympiasiegerin Miriam Welte gewählt, die zwar auch aus den Reihen der Landessportbünde vorgeschlagen war, aber nicht gerade als klassische LSB-Vertreterin wahrgenommen wird. Und im Vorjahr verlor bei einer Nachwahl um einen Posten der bayerische Landeschef Jörg Ammon gegen den Triathlon-Präsidenten Martin Engelhardt.

Die Landessportbünde fürchten, dass sich der Trend hin zu den Spitzenverbänden fortsetzt. Nur dürften sie mit ihrem Ansatz bei den Spitzenverbänden kaum durchkommen. Deren Sprecher, Handball-Präsident Andreas Michelmann, will sich zum Thema zwar nicht äußern. Aber aus ihren Reihen ist zu vernehmen, dass sie ein Gentlemen’s Agreement bevorzugt hätten: also eine unverbindliche Zusage, dass sich schon alles halbwegs passend schütteln wird.

Dabei sind die Spitzenverbände in einer besseren Position. Sie haben aufgrund einer Vorgabe des Internationalen Olympischen Komitees die Mehrheit in der Mitgliederversammlung. Die olympischen Verbände kommen auf 279 von 534 Stimmen, die Landessportbünde nur auf 179 (der Rest sind Vertreter von nichtolympischen Spitzenverbänden und Verbänden mit besonderen Aufgaben sowie persönliche Mitglieder). In dem Fall bräuchte es sogar eine Dreiviertelmehrheit, weil es sich um eine Satzungsänderung handelt.

Welche Vorgabe aus der Satzung gilt bei der Wahl des nationalen Olympia-Kandidaten?

Aber die Präsidiumsfrage dürfte ohnehin nur der Aufgalopp sein zum heikelsten Disput zwischen Landessportbünden und Spitzenverbänden. Nämlich zur Frage, wer bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Herbst 2026 in Baden-Baden eigentlich entscheidet, ob sich der DOSB mit Berlin, Hamburg, München oder Rhein/Ruhr für die Sommerspiele 2036 bis 2044 bewirbt. An diesem Wochenende will der DOSB zwar die Einführung einer ausgeklügelten Bewertungsmatrix verabschieden, aber klar ist: Am Ende dieses Matrix-Prozesses mag eine Rangliste stehen und kann, Betonung auf kann, eine sechsköpfige Evaluierungskommission aus Sport und Politik der Mitgliederversammlung einen Kandidaten empfehlen, Betonung auf empfehlen. Die finale Entscheidung obliegt aber der Mitgliederversammlung, und die kann auch den am schwächsten bewerteten Bewerber zum Olympia-Kandidaten küren.

Entsprechend bedeutsam ist die Frage, wer darüber abstimmen darf. Alle Mitglieder oder nur die olympischen Spitzenverbände? Der Streit entzündet sich an einer widersprüchlichen Satzungslage. In dieser heißt es einerseits, dass die Mitgliederversammlung die Aufgabe habe, über eine Bewerbung für Olympische Spiele zu entscheiden. Andererseits beinhaltet sie auch den Paragrafen 16, nach dem über „Angelegenheiten in Verbindung mit Olympischen Spielen“ nur die olympischen Spitzenverbände abstimmen dürfen.

Über diese Frage tobt nun seit Monaten ein Streit. Bei den Spitzenverbänden sind sie sich sicher, zur Not den Paragrafen 16 ziehen zu können, die Landessportbünde wiederum wollen sich auf eine Art Gewohnheitsrecht berufen. Bei der vergangenen Wahl eines Olympia-Kandidaten (Hamburg, Sommer 2024) haben sie mit abgestimmt. Und bei allen Schritten des neuen Anlaufs – etwa der ersten allgemeinen Absichtserklärung vor drei Jahren – waren sie auch dabei.

Die Landessportbünde hoffen auf eine juristische Prüfung durch die DOSB-Spitze

Aus dem Kreis der Landessportbünde heißt es, dass die DOSB-Spitze um Präsident Thomas Weikert und den Vorstandsvorsitzenden Otto Fricke eine juristische Prüfung dieses Themas zugesagt habe. Auf die Frage, ob das so zutrifft, antwortet der DOSB nur, dass noch keine abschließende juristische Prüfung erfolgt sei. Bis wann das geschehen soll, und vor allem, wer das machen soll? Bleibt unklar. Dabei dürfte gewiss sein: Sollte der DOSB am Ende nur das Votum eines Hausjuristen präsentieren, dürfte das Thema eskalieren. Es bräuchte schon eine unabhängige verbandsrechtliche Expertise.

Zugleich hält dieses Thema ein paar Pointen parat. Denn selbst wenn man zum Schluss käme, dass die ganze Mitgliederversammlung über den Olympia-Kandidaten entscheidet, wäre die Frage, welche Landessportbünde überhaupt abstimmen dürften – und wie viele als befangen gelten müssten. Denn in die vier Bewerbungskonzepte sind ja nicht nur die Bundesländer der unmittelbar betroffenen Kandidaten involviert, sondern inklusive Außenstellen wie Segeln (Rostock oder Kiel) insgesamt acht Bundesländer.

Und andersherum gibt es auch bei den Spitzenverbänden eine Fußnote: Üblicherweise ergibt sich die Stimmenzahl eines Fachverbandes auf einer Mitgliederversammlung aus der Zahl seiner Mitglieder. Kleinere Verbände wie Fechten oder Taekwondo kommen so auf nur vier Stimmen, größere wie Turnen oder Fußball auf 15 oder gar 18. Bei Entscheidungen nach Paragraf 16 aber haben alle olympischen Spitzenverbände drei Stimmen, unabhängig von ihrer Größe. Da könnte angesichts der sportpolitischen Verschränkungen und Interessen sogar die Situation eintreten, dass es manchem Spitzenverband gar nicht so unrecht wäre, wenn alle mitstimmen dürften.

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