Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das Sportfördergesetz verabschiedet. Damit wird Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, sie soll „effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden“, heißt es im Gesetzestext – nicht zuletzt, um bei internationalen Wettkämpfen wie Olympischen Spielen wieder mehr Medaillen zu gewinnen. „Mit dem heutigen Beschluss schlagen wir ein neues Kapitel für den deutschen Spitzensport auf“, sagte Christiane Schenderlein (CDU), Staatsministerin für Sport und Ehrenamt.
Laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour votierten 561 Abgeordnete mit Ja und 43 Abgeordnete dagegen. Kern des Gesetzes, das im Oktober noch den Bundesrat passieren muss, ist die Spitzensportagentur, die unabhängig über die Vergabe der Mittel entscheiden soll. Die Reform soll für „bestmögliche Rahmenbedingungen“ für Athletinnen und Athleten sorgen, auch im Hinblick auf die Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Ein ähnlicher Gesetzentwurf war gemeinsam mit der Ampel-Koalition zerbrochen
„Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssen die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden“, heißt es im Gesetzesentwurf weiter. Der DOSB bewirbt sich um die Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044, mit welcher Stadt oder Region entscheidet sich im September.
Der Abstimmung am Freitag waren monatelange Debatten über die Ausgestaltung des Entwurfes vorausgegangen. Schon die Ampel-Koalition hatte ein ähnliches Gesetz verabschieden wollen, zerbrach aber vor dem parlamentarischen Verfahren. Bis zuletzt lobbyierten Vertreter aus dem organisierten Sport für mehr Mitsprache in der Spitzensportagentur.

