Sport - Schleswig:OVG lehnt Eilantrag für Öffnung von Fitnessstudios ab

Corona
Die Trainingsgeräte in einem Fitnessstudio sind mit Flatterband abgesperrt. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Schleswig (dpa/lno) - Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einen Eilantrag für die Öffnung von Fitnessstudios abgelehnt. Die Einschränkungen seien zur Eindämmung der sich immer weiter ausbreitenden Corona-Pandemie geeignet und erforderlich, teilte das OVG am Samstag in Schleswig mit (Az. 3 MR 59/20). Demnach hatte eine Gesellschaft, die in Neumünster ein Fitnessstudio betreibt, einen Eilantrag gegen die Betriebsuntersagung eingereicht.

Die Öffnung von Fitnessstudios mit entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsgeboten sei nicht gleichermaßen geeignet, um die Ansteckungsrisiken effektiv zu minimieren. Durch die Aerosolbildung könne es auch beim Sporttreiben zu einem Ansteckungsgeschehen kommen.

Viele nachgewiesene Infektionen haben den Angaben zufolge zwar im häuslichen Umfeld, in Pflegeheimen und Krankenhäusern stattgefunden, doch die Ansteckungswege seien in etwa 75 Prozent der Fälle gar nicht mehr nachvollziehbar.

Bei Inhabern und deren Beschäftigten steht laut OVG aufgrund der zu erwartenden Einnahmeausfälle zwar eine erhebliche Einschränkung der Berufsausbildung im Raum, das sei unter Berücksichtigung der zugesagten Entschädigung jedoch noch angemessen.

Zudem erkannte das Gericht keine Verletzung des Gleichheitssatzes. Die Zulassung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben wie etwa dem Handwerk diene in erster Linie nicht der Freizeitgestaltung, sondern der Versorgung von Bürgern und der Wirtschaft. Bei der Öffnung von Fitnessstudios fänden Zusammenkünfte von Personen statt, die zwar allein, aber doch gleichzeitig Individualsport betreiben. Gerade solche Begegnungen sollten durch den gegenwärtigen Teil-Lockdown aber reduziert werden.

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