Sport - Bremen:Bremen will Geldwäsche-Regeln auf Profisport ausweiten

Bremen
Abgeordnete nehmen an der Sitzung des Bundesrates teil. Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Bremen (dpa/lni) - Die Regeln des Geldwäschegesetzes sollen nach dem Willen des Bundeslandes Bremen auf den Profisport ausgeweitet werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative kündigte Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) für die Sitzung am 11. Februar an. Der Profisport sei besonders gefährdet, durch kriminelles Geld zersetzt zu werden. "Man muss die Augen schon ganz fest zu drücken, wenn man das Risiko von Geldwäsche in diesem Bereich nicht erkennen will", sagte Schilling der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) soll der Kreis der Verpflichteten ausgeweitet werden: auf Spielervermittler und "Sportvereine und Unternehmen, die mit wenigstens einer Mannschaft einer ersten, zweiten oder dritten Liga im Bereich des olympischen oder nichtolympischen Individual- oder Mannschaftssports angehören und mithin dem Berufssport zuzurechnen sind".

Damit würden auch sie unter die Meldepflicht beim Verdacht auf Geldwäsche fallen, wie sie etwa für Banken, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kunstvermittler gilt. Das GwG sieht unter anderem vor, dass Vertragspartner identifiziert werden, der Zweck der Geschäftsbeziehungen klar ist, ein Geldwäschebeauftragter bestellt wird.

Das Ansinnen Bremens ist nicht neu. Schon 2020 setzte Schilling das Thema auf die Agenda der Justizministerkonferenz. Aber der Vorstoß versandete, weshalb nun in der Länderkammer der zweite Anlauf erfolgt. Schon damals waren die Fronten abgesteckt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) formierten eine Abwehrmauer und kritisierten die Initiative als weder nachvollziehbar noch sachgerecht.

Beide Verbände verwiesen auch auf Schutzmechanismen wie etwa die 50+1-Regel im deutschen Profifußball, die zu transparenten Eigentümerstrukturen führe. Die 50+1-Regel soll den Einfluss externer Geldgeber auf einen Club der Bundesliga oder 2. Bundesliga begrenzen. Sie sieht im Kern vor, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profifußball-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiterhin die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss.

Aus Sicht Schillings ist die 50+1-Regel aber letztlich kein Grund, auf die Aufnahme in den Kreis der Verpflichteten zu verzichten. "Denn "50+1" greift eben längst nicht überall, sondern lässt reichlich Raum für Werbeabsprachen oder undurchsichtige Spielertransfers", sagte die Bremer Senatorin.

Ohnedies scheut das kleine Bundesland an der Weser selten Konflikte mit großen Profi-Verbänden. So erstritt Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) durch mehrere Gerichtsinstanzen bereits eine Beteiligung der DFL an Polizeimehrkosten bei Hochrisiko- Fußballspielen. Und Mäurer ist es auch, der das System der Sportwetten torpediert.

Aus dem Hause Schilling hieß es, dass man niemanden an den Pranger stellen wolle. "Es muss aber eigentlich das ureigene Interesse der Bundesliga-Vereine selbst sein, dass sie nicht nur ihr eigenes Tor, sondern den gesamten Laden sauber halten", sagte die Senatorin. Ob der Bremer Vorstoß im zweiten Anlauf in der Länderkammer eine Runde weiter kommt, bleibt abzuwarten.

© dpa-infocom, dpa:220123-99-816061/2

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